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Kraftfahrzeug Abmeldung

Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verwerten lassen wollen.

Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.

  • Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
  • Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
  • Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
  • Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
  • Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.

Online-Dienst zur Kraftfahrzeug-Zulassung

Es können folgende Vorgänge online erledigt werden:

  • Neuzulassung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung, Adressänderung
  • Außerbetriebsetzung
  • Wunschkennzeichen (aktuell nicht für Zulassungsdienste und Autohäuser)

Folgende Sonderfälle können derzeit in der internetbasierten Zulassung noch nicht durchgeführt werden:

  • Oltimer-Kennzeichen (Nicht bei erstmaliger Vergabe)
  • Rote Kennzeichen
  • Grüne Kennzeichen
  • Wechselkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Diplomaten-Kennzeichen
  • Minderjährige Antragstellende
  • Auskunftssperre vorliegt

Online-Dienst: i-Kfz

Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Dienstes

  • Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • Lesegerät für den Personalausweis oder aktuelles Smartphone mit NFC-Schnittstelle
  • Auf dem PC oder Smartphone muss die AusweisApp2 installiert sein

Bei den angebotenen internetbasierten Zulassungsvorgängen können nur normale Kennzeichen vergeben und verwendet werden. Eine Vergabe oder verwendung von Saisonkennzeichen, historischen Kennzeichen, Elektrokennzeichen und so weiter ist hier nicht möglich.

Der Landkreis Oder-Spree bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten:

Wichtig: Sicherheitscodes müssen auf beiden Dokumenten (Fahrzeugschein - ZB I) und (Fahrzeugbrief - ZB II) vorhanden sein, sonst istkeine online Bearbeitung möglich. Bei der Abmeldung benötigen Sie den Fahrzeugschein (ZB I) und Kennzeichenschilder mit den Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (seit 1. Januar 2015 im Umlauf). Bei Zulassung und Umschreibung: Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Weitere Informationen:

Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind

  • ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
  • neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
  • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.