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Bootsregistrierung

Bitte beachten Sie, dass Anträge zur Bootsregistrierung nicht auf postalischem Weg bearbeitet werden. Für die Bootsregistrierung ist ein persönliches erscheinen notwendig in der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde nach Terminvereinbarung unter den Rufnummern 03361 599-3050 beziehungsweise 03361 599-3051 oder nach Terminbuchung auf unserem Onlineportal unter folgendem Link Online-Terminvereinbarung (Kraftfahrzeug-Zulassung)

Jedes mit Antriebsmaschine ausgerüstete Kleinfahrzeug mit einer effektiven Nutzleistung von mehr als 2,21 Kilowatt (3 PS) sowie jedes Segelfahrzeug mit einer Länge von über 5,50 Meter muss mit einem gültigen amtlich anerkannten Kennzeichen entsprechend der Binnenschifffahrt-Kennzeichenverordnung versehen sein.

Für Personen mit Wohnsitz im Land Brandenburg gilt:

Örtlich zuständige Behörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen Verwaltungsbereich sich der Wohnort des Fahrzeugeigentümers oder des Fahrzeugverleihers befindet.

Für Personen ohne Wohnsitz im Land Brandenburg gilt:

Örtlich zuständige Behörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen Verwaltungsbereich das Wasserfahrzeug seinen Liegeplatz hat.

Bei der Antragstellung für Bootskennzeichen sind vorzulegen:

  • Ausgefülltes Formular (siehe verfügbare Formulare), bitte Ausfüllhinweise Seite 2 beachten
  • Besitz- oder Eigentumsnachweise
  • Bootspapiere mit Konformitätserklärung (Konformitätserklärung ist keine Pflicht)
  • Nachweis über einen Liegeplatz, wenn Wohnsitz außerhalb Land Brandenburg
  • ein Foto vom Boot ist mitzubringen
  • ein Foto der Motor- und Rumpfnummer (sonst keine Zulassung möglich)

Rechtliche Hinweise: §34 Landesschiffahrtsverordnung

Gebühren:

  • Erteilung eines Kennzeichens für Kleinfahrzeuge einschließlich Ausstellung eines Ausweises: 30 Euro
  • Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder Änderung in den Eintragungen des Ausweises für ein Kennzeichen: 15 Euro
  • Ausstellung eines Ölkontrollbuches: 10 Euro

Formular: Bootsantrag