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Vorbescheid zu einem Bauantrag

Vor Einreichung eines Bauantrages kann die Bauaufsichtsbehörde einzelne der selbständigen Beurteilung zugängliche Fragen zu einem Bauvorhaben durch einen schriftlichen Vorbescheid beantworten. Die Fragen müssen so formuliert werden, dass sie mit einer eindeutigen Zustimmung oder Ablehnung beantwortet werden können. Deshalb müssen dazu beurteilungsfähige Bauvorlagen, insbesondere ein Umgebungs- und Lageplan, eingereicht werden, die eine Entscheidung ermöglichen.

Dabei handelt es sich ausschließlich um Fragen, die das Bauordnungsrecht bzw. das Bauplanungsrecht betreffen. Fragen zu anderen Rechtsgebieten, z. B. Wasserrecht, Umweltrecht, Denkmalrecht usw. sind direkt durch Anfrage beim jeweils zuständigen Amt zu klären.

Die Geltungsdauer des Vorbescheids beträgt sechs Jahre (§ 69 Absatz 1 BbgBO)

Gebühren

Erteilung eines Vorbescheides zur Beantwortung einzelner Fragen: 100 bis 5.000 Euro