Erhöhung der Prämie für erlegte Wildschweine in ASP-Restriktionsgebieten
Ministerin Nonnemacher ruft zu verstärkter Entnahme auf - fünf Kerngebiete vollständig mit einer Weißen Zone umschlossen.
Das Verbraucherschutzministerium verstärkt die Maßnahmen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Ab 1. Oktober zahlt das Land für jedes erlegte Wildschwein innerhalb ausgewiesener ASP-Restriktionsgebiete eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro (bisher 100 Euro). Die Aufwandsentschädigung wurde im März eingeführt, um den Aufwand der Jäger bei der Entnahme des Schwarzwilds aus den Weißen Zonen auszugleichen.
Die möglichst vollständige Entnahme der Wildschweine innerhalb der doppelten festen Umzäunungen (Weiße Zonen) sowie im ASP-Schutzkorridor entlang der deutsch-polnischen Grenze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionstüchtigkeit der Schwarzwildbarrieren. Mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung soll der für Jäger entstehende Aufwand angemessen ersetzt werden. Außerdem wird die Aufwandsentschädigung für das Auffinden verendeter Tiere auch auf den Schutzkorridor entlang der Grenze ausgeweitet.
Die den Landkreisen entstehenden Kosten für die Fallwildsuche und die Entnahme von Schwarzwild aus den Restriktionszonen werden durch das Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vollständig erstattet.
Jeder Fallwildfund sollte umgehend an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. So kann das Tier schnell auf das ASP-Virus untersucht und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das Auffinden, Bergen und Beseitigen von Fallwild gehört zu den zentralen Maßnahmen in der Bekämpfung der Tierseuche. Derzeit wird entlang der Grenze zu Polen ein zweiter fester Zaun errichtet. So entsteht ein Schutzkorridor, in dem der Wildschweinbestand möglichst auf null reduziert werden soll. Von den insgesamt rund 280 Kilometern ist mehr als ein Drittel fertig gestellt.
Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Datum: 29. September 2021