Hinweise zur Beantragung der Aufwandsentschädigung für verendet aufgefundenes Fall- und Unfallwild
Zur Gewährung der "Fallwildprämie" sind folgende Unterlagen und Angaben wichtig:
- ausgefüllter und unterzeichneter Nachweis Aufwandsentschädigung für verendet aufgefundenes Fall- und Unfallwild
- Angabe von GPS-Koordinaten beziehungsweise bei an Straßenrändern gefundenen Fall und Unfallwild die Angabe des Kilometersteins
- Bei Fall- und Unfallwild muss es sich um Wildschweine handeln.
- Im Kerngebiet darf aufgrund des Betretungsverbotes nur durch die zuständigen Jäger nach Fallwild gesucht werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Kopie des Wildursprungsscheines abzugeben.
Führen Ihre Angaben zum Auffinden von verendeten Wildschweinen, wird Ihnen je nach Gebiet eine Aufwandsentschädigung von 50 bis 150 Euro zugesprochen.
Sollten die Fundortangaben ungenau oder fehlerhaft sein, sich an der Fundstelle kein Schwarzwild mehr befinden oder es sich um ein anderes Tier als Wildschwein handeln, werden Sie darüber durch das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Oder-Spree informiert.
Datum: 31. Oktober 2020 - TS_MBL_36