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Allgemeinverfügung wegen Geflügelpest bei Wildvögeln erlassen

Die vor wenigen Tagen in Bad Saarow aufgefundenen toten Schwäne waren mit der hochpathogenen Variante des aviären Influenzavirus Subtyp H5N8 infiziert. Das hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems am 6. Februar 2017 bestätigt, teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree mit.

Mit einer sofort erlassenen Tierseuchenallgemeinverfügung hat die Behörde einen Sperrbezirk im Radius von mindestens einem Kilometer um den Fundort der infizierten Wildvögel eingerichtet. Der Sperrbezirk, in dem es aktuell sieben Geflügelhalter gibt, umfasst den kompletten Ortsteil Bad Saarow Mitte. Er wird durch die Ortsausgänge in alle Richtungen begrenzt. Darüber hinaus wurde ein Beobachtungsgebiet festgelegt, das einen Radius von mindestens drei Kilometern hat. In diesem Gebiet sind 55 Geflügelhalter registriert.

Für die Geflügelhalter im Sperrbezirk gelten verstärkte Beschränkungen. Neben der strikten Einhaltung der Meldepflichten und des Aufstallungsgebotes für Geflügel haben Tierhalter sicherzustellen, dass an Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten in oder an denen Geflügel gehalten wird, geeignete Desinfektionsmaßnahmen mittels Matten oder anderen saugfähigen Bodenauflagen getroffen werden. Darüber hinaus ist es verboten, Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel aus dem Betrieb, in dem sie gehalten werden, zu entfernen. Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Verboten sind dort auch das Jagen von Federwild und das Füttern von Wildwassergeflügel.

Die komplette Tierseuchenallgemeinverfügung mit allen erforderlichen Schutzmaßnahmen kann auf der Webseite des Landkreises Oder-Spree eingesehen werden. Tierhalter und Bürger in den betroffenen Restriktionszonen können sich mit Fragen unter den Rufnummern 03366 35-1394 und -1395 an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

LOS_Karte Restriktionszonen WGP_Bad Saarow, Uferpromenade, Stand 02.02.2017

Anzeige und Registrierung von Tieren gemäß § 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

 

Datum: 7. Februar 2017 - Autor/in: Anke Knaupp