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Impfpflicht gegen Newcastle-Krankheit gilt auch für Hobbyhaltungen

Aufgrund vermehrter Ausbrüche der anzeigepflichtigen Tierseuche bei Geflügel Newcastle-Krankheit (ND) in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt alle Hühner- und Putenhalter darauf hin, dass in Deutschland auf der Grundlage der Geflügelpest-Verordnung eine Impfpflicht gegen ND  besteht. Diese gilt auch für Hobbyhaltungen !

Die Impfung ist durch den Geflügelhalter nachzuweisen. Bitte setzen Sie sich zur Durchführung der Impfung mit Ihrem Hoftierarzt in Verbindung. Eine tierärztliche Bescheinigung über die regelmäßige Impfung des Bestandes ist bei jedem Verbringen von Hühnern oder Puten mitzuführen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Datum: 19. Juli 2018