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Neue Regelung für Hausschlachtungen von Schweinen

In der Europäischen Union gilt eine neue Durchführungsverordnung, die DV (EU) 2015/1375 zur Regelung der Untersuchungspflicht von Haus- und Wildschweinen auf Trichinen. Diese Muskelparasiten können nach Verzehr durch den Menschen zu starken rheumaähnlichen Muskelschmerzen führen. Bei starkem Befall kann die Erkrankung sogar tödlich verlaufen. Beim Auftreten der Form des Parasiten, der sich nicht in der Muskulatur verkapselt, stellt die bisher angewendete Untersuchungsmethode der Kompression („Quetschen“) keine sichere Methode mehr dar.

Aus diesem Grund gilt es nun auch Fleisch von Schweinen aus Hausschlachtungen im Labor mittels Digestionsverfahren („Verdauungsmethode“) zu untersuchen. Vor Abschluss der Untersuchung dürfen keine Teile des Tieres verzehrt werden. Die Proben müssen durch den Tierhalter oder eine von ihm beauftragte Person zur Untersuchungsstelle gebracht werden und dürfen erst nach abgeschlossener Untersuchung verwertet werden. Im Landkreis Oder-Spree stehen fünf Untersuchungsstellen mit den bekannten Untersuchungszeiten zur Verfügung:
  • Tierarztpraxis Dr. Matzke (Fürstenwalde)
  • Tierarztpraxis DVM Bredow (Sieversdorf)
  • Tierarztpraxis Dr. Grüßel (Woltersdorf)
  • Tierarztpraxis Dr. Göritz-Kamisch (Steinsdorf)
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Beeskow)

Tierhalter, Fleischer oder amtlich beauftragte Tierärzte in der Fleischbeschau melden ihre Probe bitte in einer der genannten Untersuchungseinrichtungen an. Die Information, wann die Freigabe des Schweines als Lebensmittel erfolgt, erhalten Sie von Ihrer Untersuchungsstelle. Um die zeitnahe Verwertung der Schweine zu realisieren, wird die Laboruntersuchung von November 2015 bis März 2016 auch an Samstagen im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Schneeberger Weg 40, 15848 Beeskow durchgeführt. Proben, die bis Samstag 13 Uhr in der Untersuchungsstelle eintreffen, werden anschließend untersucht, sodass das Untersuchungsergebnis 15.30 Uhr vorliegt.

Für organisatorische Fragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Rufnummer 03366 35-1392 zur Verfügung.

DVM Thomas Maczek
Amtstierarzt
Landkreis Oder-Spree

Datum: 26. Oktober 2015