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Hinweise zur Tollwut

Der Landkreis Oder-Spree und das gesamte Territorium des Landes Brandenburg gelten seit dem 1. Januar 2001 als tollwutfrei!

Seit April 2008 gilt Deutschland als tollwutfrei (frei von terrestrischer Tollwut) nach den Kriterien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE).

Zur Aufrechterhaltung dieses Status werden seitdem jährlich flächendeckende Kontrolluntersuchungen von durchgeführt.

Es gibt in Deutschland neben dem Fuchs auch ein Tollwutreservoir bei Fledermäusen, das unabhängig von der terrestrischen Tollwut zu sehen ist, aber bei einer Übertragung auf den Menschen muss prinzipiell von einer gleichen Gefahr ausgegangen werden wie bei der klassischen Fuchstollwut.

Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen

Meldung an das Gesundheitsamt durch Tierarzt

  • der Kontakt oder die Verletzung eines Menschen zu einem tollwutkranken, - verdächtigen oder ansteckungsverdächtigen Tier ist meldepflichtig
  • Feststellung des Tollwutvirus beim Tier, mit denen Menschen Kontakt gehabt haben, ist meldepflichtig

Maßnahmen des Amtes für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

  • Das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ist gemäß Tollwut - Verordnung die zuständige Behörde, um die Entscheidung über Maßnahmen mit seuchenverdächtigen Tieren zu treffen.
  • Sie kann für seuchenverdächtige Hunde oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
    1. einen Menschen gebissen haben oder
    2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
  • Die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutverdächtiges Tier meldet nach Bekanntwerden das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung dem Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree.
  • Anmerkung: Bissverletzungen, Kratzwunden durch ein Haustier, ohne Verdacht auf Tollwut, sind nicht meldepflichtig

Hunde und Katzen

Eine reale Tollwutgefahr geht derzeit lediglich von Hunden oder Katzen aus, die kürzlich aus einem Tollwut-Endemiegebiet (z. B. Afrika, Asien, dem Balkan, der Türkei) illegal nach Deutschland verbracht wurden oder die eventuell Kontakt zu solchen Tieren hatten.

Bei einem unter diesen Umständen entstandenen Verdachtsfall, kann die Veterinärbehörde eine amtliche Beobachtung des Tieres anordnen. Ein zum Zeitpunkt des Bisses infektiöses Tier hätte Virus im Speichel ausgeschieden und würde definitiv innerhalb der folgenden 3 bis 7 Tage sterben. Bei Hunden und Katzen, die nach 10 Tagen Beobachtung noch symptomlos sind, liegt keine Tollwutinfektion vor. In diesen Fällen kann die initial unverzüglich zu beginnende Postexpositionsprophylaxe (PEP) des gebissenen Menschen abgebrochen und das Tier aus der Beobachtung entlassen werden.

Lässt sich ein Halter nicht ermitteln oder ist das Tier nach dem Kontakt flüchtig, wird im Zweifelsfall eine Postexpositionsprophylaxe durchgeführt. Unabhängig von der Indikation zur Tollwut-Postexpositionsprophylaxe sollte nach Tierbissen immer auch an die möglicherweise notwendige Tetanus-Prophylaxe und an eine Antibiose gedacht werden.

Wildtiere

Nach direktem Schleimhautkontakt mit Speichel oder einer Bissverletzung durch ein Wildtier ist in Deutschland augenblicklich keine Postexpositionsprophylaxe erforderlich. Kleinsäuger (zum Beispiel Maus, Ratte, Eichhörnchen, Siebenschläfer) oder Hasenartige (Hasen, Kaninchen) spielen in der Epidemiologie der Tollwut keine Rolle und daher ist eine Postexpositionsprophylaxe bei Kontakt oder nach Biss selbst in Tollwut-Endemiegebieten nicht indiziert.

Fledermäuse

Hat ein relevanter Kontakt zu einer lebenden oder toten Fledermaus stattgefunden, so sollte umgehend die Gabe einer Postexpositionsprophylaxe begonnen werden, auch wenn keine Verletzung erkennbar ist. Achtung: Aufgrund der Größe der Tiere ist eine Bissverletzung nicht immer nachweisbar.

Tollwutberatungen, Tollwutimpfungen

Grundsätzlich ist jeder Arzt ist berechtigt, Tollwutimpfungen vorzunehmen.

Kreiskrankenhaus Beeskow

  • Herr Chefarzt Dr. Richter
  • Schützenstraße 28, 15848 Beeskow
  • Telefon: 03366 4440

Rettungsstelle Helios-Klinikum

  • Pieskower Straße 33, 15526 Bad Saarow
  • Telefon: 033631 73670, 033631 73310, 033631 73311

Dr. Huth (nur auf Überweisung)

  • Güldendorfer Straße 35, 15232 Frankfurt (Oder)
  • Telefon: 0335 542288

Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH

  • Müllroser Chaussee 7, 15234 Frankfurt (Oder), OT Markendorf
  • Telefon: 0335 548245
  • Rettungsstelle übernimmt Tollwutschutzimpfungen nur in Notfällen, nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

Infektiologische Tagesambulanz des Virchow-Klinikums

  • Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
  • Telefon: 030 450553298

Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam

  • Interdisziplinäre Notaufnahme
  • Charlottenstraße 72 14467 Potsdam
  • Telefon: 0331 241-5051

Tollwut - Immunglobulingabe

Helios-Klinikum Bad Saarow

  • Rettungsstelle
  • Pieskower Str. 33, 15526 Bad Saarow

Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH

  • Rettungsstelle
  • Müllroser Chaussee 7, 15236 Frankfurt (Oder), OT Markendorf

Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH

  • Notfalldepot
  • Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam
  • Infektionsambulanz

Weiterführende Informationen:

Datum: %-e. April 2020 - TS-MBL-Nummer 15 Tollwut