Der Jagdhund und die Aujeszkysche Krankheit
Die Aujeszkysche Krankheit ist eine Viruserkrankung (Suis Herpesvirus 1) bei Haus-und Wildscheinen. Bei Wildschweinen, die das Reservoir des Erregers darstellen, verläuft die Erkrankung meist ohne deutliche klinische Symptome. Andere Säugetiere, wie Wiederkäuer, Hunde und Katzen, zeigen meist zentralnervöse Störungen und häufig starken Juckreiz. Daher auch die Namen Pseudowut oder Juckpest. Bei Hunden und Katzen verläuft die Krankheit nach ein bis drei Tagen immer tödlich. Eine Impfmöglichkeit oder Heilung gibt es nicht. Bei Hausschweinen ist die Erkrankung anzeigepflichtig. Für den Menschen ist Aujeszkysche Krankheit ungefährlich.
Die Hausschweinebestände Deutschlands sind seit 2003 frei von Aujeszkyscher Krankheit, jedoch beobachtet man beim Schwarzwild eine zunehmende Durchseuchung. Im Osten Brandenburgs wurden bei gesund gestrecktem Schwarzwild bei jeder dritten Sau Aujeszky-Antikörper (Daten des Friedrich Loeffler Instituts 2010) festgestellt. Die Antikörper zeigen an, dass sich das Tier im Laufe seines Lebens mit der Aujeszkyvirus-Infektion auseinandergesetzt hat. Die Ansteckung erfolgt in der Regel über die Aufnahme von rohem Fleisch oder von Inneren infizierter Wildscheine oder durch Kontakt mit deren Ex- und Sekreten.
Jäger sollten daher unmittelbare Kontakte von Jagdhunden mit Wildschweinen auf das Notwendigste beschränken. Ein Verfüttern von rohem Schweinefleisch oder des Aufbruchs sollte unterbleiben.
Typische Symptome beim Hund sind unter anderem Juckreiz, Wesensveränderungen, permanentes Bellen, Angstzustände (aber ohne Aggression), Futterverweigerung, Erbrechen und Lähmungserscheinungen. Sie treten nach circa zwei bis neun Tagen auf.
Bei Infektionsverdacht ist ein Tierarzt zu konsultieren und das Veterinäramt zu informieren. Das Tier muss abgesondert werden. Nach Verendung ist eine pathologische Untersuchung durchzuführen, um eine auf den Menschen übertragbare Tollwuterkrankung auszuschließen. Eine Blutuntersuchung ist nicht sinnvoll, da infizierte Tiere, mit Ausnahme von Schweinen, keine nachweisbaren Antikörper bilden.
Datum: %-e. April 2020 - TS-MBL-Nummer 25