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Newcastle Disease

Die Newcastle Disease (Newcastle-Krankheit) ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch andere Vogelarten können sich infizieren und Träger des Virus sein.

Wie erkennt man die Newcastle-Krankheit?

Beim Huhn kann es nach einer Infektion zu einem leichten Verlauf bis hin zum Tod der gesamten Herde kommen.Folgende Symptome können auftreten:

  • Legeleistungsabfall
  • Depression
  • Verweigerung von Futter und Wasser
  • Ödeme an Kopf und Kehllappen
  • respiratorische Störungen
  • Durchfall und nervale Störungen.

Infomieren Sie schon bei dem geringsten Verdacht auf die Newcastle-Disease Ihren Tierarzt oder Ihre Tierärztin!

Übertragung der Newcastle-Krankheit

Direkte Übertragung von Tier zu Tier:

  • Ausscheidung des Virus über die Luftwege
  • Sekrete und Exkrete
  • Indirekte Übertragung über Gegenstände
  • andere Tiere oder den Menschen.

Warum ist ein Schutz gegen die Newcastle-Krankheit so wichtig?

Bei der Newcastle-Disease handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie führt zu hohen Verlusten in den Tierbeständen. Zusätzlich zu den erkrankten Tieren kommt es bei einem Ausbruch auch zu großen wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter ganzer Regionen. Betroffene Bestände müssen getötet werden und es werden Sperren um den Seuchenbestand errichtet. Hinzu kommen Handelsbeschränkungen.

Impfpflicht in Deutschland

Für die Newcastle-Krankheit besteht in Deutschland nach Geflügelpest-Verordnung eine Impfpflicht für Hühner- und Putenbestände.

Alle Halterinnen und Halter müssen ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von ein oder zwei Tieren.

Die Impfung ist durch den Geflügelhalter nachzuweisen. Eine tierärztliche Bescheinigung über die regelmäßige Impfung des Bestandes ist bei jedem Verbringen von Hühnern oder Puten mitzuführen und zur Teilnahme an Ausstellungen und anderen Veranstaltungen mit Geflügel notwendig.

Bitte setzen Sie sich zur Durchführung der Impfung und notwendiger Wiederholungsimpfungen mit Ihrem Hoftierarzt in Verbindung.

Datum: %-e. Juli 2018 - TS-MBL-Nummer 30