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Biosicherheit in Klauentierhaltungen

Wichtige Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung von Tierseuchen (wie der Maul- und Klauenseuche).

  • Abschirmung der Tierhaltung:
    • Einzäunung beziehungsweise Einfriedung gegen das Eindringen von Menschen und (Wild-)Tieren
    • Schild „Tierbestand- Betreten verboten“ hält ungewollte Besucher fern
    • Personenkontakte auf das absolute Minimum beschränken (betriebseigenes Personal, Tierarzt, Besamer, Klauenpfleger) und betriebseigene Schutzkleidung beziehungsweise Einwegschutzkleidung zur Verfügung stellen
    • Fahrzeugverkehr auf das absolute Minimum beschränken: Viehhändler, Futterlieferanten, Tierkörperbeseitigung sollten das Betriebsgelände nur befahren, wenn unvermeidbar und Ställe nicht betreten
    • Lagerung von Kadavern an Grundstückgrenze, bestenfalls Kadaverhaus, das von beiden Seiten angefahren werden kann
    • Kontakte zu empfänglichen Tieren außerhalb des Betriebes durch Personal vermeiden, mindestens Kleidung wechseln
    • Keine unnötigen Wege auf dem Betriebsgelände, immer direkt
  • Hygiene, Reinigung, Desinfektion:
    • Schutzkleidung verbleibt in der Tierhaltung und wird dort gewaschen beziehungsweise entsorgt
    • Hygienebereiche trennen: Schwarz-Weiß-System, bestenfalls ein- und ausduschen
    • Reinigung und Desinfektion konsequent durchführen (Fahrzeuge, Geräte, Stiefel, Kleidung)
      • Wasserschlauch, Waschbecken, Seife, Handtücher, Desinfektionswannen an allen Stallein- und -ausgängen
    • Kadaverhaus beziehungsweise -platz nach jeder Abholung reinigen und desinfizieren
    • Wenn vorhanden Seuchenwanne aktivieren, mit mobilen Desinfektionsdurchfahrwannen arbeiten
    • Wirksames Desinfektionsmittel wählen (Datenbank der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) online abrufbar (unbehülltes Virus)
    • Schädlings- und Schadnagerbekämpfung regelmäßig durch fachkundige Person durchführen lassen
  • Umgang mit Tieren:
    • Isoliermöglichkeiten und Krankenbuchten beziehungsweise -ställe schaffen, die möglichst weit entfernt von den gesunden Tieren liegen
    • Zukauf auf Minimum beschränken, kein Handel mit Betrieben aus Sperrzonen
    • Bei Krankheitsanzeichen Hoftierarzt beziehungsweise Veterinäramt informieren
  • Aufzeichnungen:
    • Personen- und Fahrzeugverkehr lückenlos dokumentieren
    • Zu- und Abgänge lückenlos dokumentieren
    • Behandlungsbuch führen

Datum: 20. Januar 2025