Biosicherheit in Klauentierhaltungen
Wichtige Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung von Tierseuchen (wie der Maul- und Klauenseuche).
- Abschirmung der Tierhaltung:
- Einzäunung beziehungsweise Einfriedung gegen das Eindringen von Menschen und (Wild-)Tieren
- Schild „Tierbestand- Betreten verboten“ hält ungewollte Besucher fern
- Personenkontakte auf das absolute Minimum beschränken (betriebseigenes Personal, Tierarzt, Besamer, Klauenpfleger) und betriebseigene Schutzkleidung beziehungsweise Einwegschutzkleidung zur Verfügung stellen
- Fahrzeugverkehr auf das absolute Minimum beschränken: Viehhändler, Futterlieferanten, Tierkörperbeseitigung sollten das Betriebsgelände nur befahren, wenn unvermeidbar und Ställe nicht betreten
- Lagerung von Kadavern an Grundstückgrenze, bestenfalls Kadaverhaus, das von beiden Seiten angefahren werden kann
- Kontakte zu empfänglichen Tieren außerhalb des Betriebes durch Personal vermeiden, mindestens Kleidung wechseln
- Keine unnötigen Wege auf dem Betriebsgelände, immer direkt
- Hygiene, Reinigung, Desinfektion:
- Schutzkleidung verbleibt in der Tierhaltung und wird dort gewaschen beziehungsweise entsorgt
- Hygienebereiche trennen: Schwarz-Weiß-System, bestenfalls ein- und ausduschen
- Reinigung und Desinfektion konsequent durchführen (Fahrzeuge, Geräte, Stiefel, Kleidung)
- Wasserschlauch, Waschbecken, Seife, Handtücher, Desinfektionswannen an allen Stallein- und -ausgängen
- Kadaverhaus beziehungsweise -platz nach jeder Abholung reinigen und desinfizieren
- Wenn vorhanden Seuchenwanne aktivieren, mit mobilen Desinfektionsdurchfahrwannen arbeiten
- Wirksames Desinfektionsmittel wählen (Datenbank der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) online abrufbar (unbehülltes Virus)
- Schädlings- und Schadnagerbekämpfung regelmäßig durch fachkundige Person durchführen lassen
- Umgang mit Tieren:
- Isoliermöglichkeiten und Krankenbuchten beziehungsweise -ställe schaffen, die möglichst weit entfernt von den gesunden Tieren liegen
- Zukauf auf Minimum beschränken, kein Handel mit Betrieben aus Sperrzonen
- Bei Krankheitsanzeichen Hoftierarzt beziehungsweise Veterinäramt informieren
- Aufzeichnungen:
- Personen- und Fahrzeugverkehr lückenlos dokumentieren
- Zu- und Abgänge lückenlos dokumentieren
- Behandlungsbuch führen
Datum: 20. Januar 2025