Immobilien zur Anmietung als Unterkünfte für Geflüchtete gesucht
Nach derzeitigem Stand muss sich der Landkreis Oder-Spree darauf einrichten, in diesem Jahr weitere rund 1650 Geflüchtete aufzunehmen. Die bislang vorhandenen Plätze in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen reichen dafür nicht aus. Daher verstärkt die Kreisverwaltung ihre Bemühungen zur Gewinnung von Unterbringungsmöglichkeiten für zugewanderte Personen, zu deren Aufnahme der Landkreis gemäß Landesaufnahmegesetz verpflichtet ist.
Gesucht werden kurz- und mittelfristig verfügbare Grundstücke und Objekte im Landkreis Oder-Spree zur Unterbringung von Geflüchteten. Das kreisliche Integrationskonzept sieht die Erstunterbringung Neuzugewanderter zunächst in einer zentralen Einrichtung vor. In diesen Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnverbünden erfolgt eine enge Begleitung durch Migrationssozialarbeiter. Angestrebt wird eine möglichst ausgewogene Verteilung der Unterbringungskapazitäten im gesamten Kreisgebiet.
Benötigt werden zur Wohnunterbringung geeignete Immobilien. Hierbei kann es sich um bebaubare, möglichst erschlossene Grundstücke, um gesamte Gebäude oder auch um mehrere, zusammenhängende Wohneinheiten handeln. In Betracht kommen Liegenschaften mit einer Mindestfläche von 5000 Quadratmetern sowie Objekte, die die Schaffung von mindestens 20 Plätzen ermöglichen und sich in Orten mit guten infrastrukturellen Voraussetzungen befinden.Die Immobilien müssen die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung als Einrichtung der vorläufigen Unterbringung erfüllen. Der Aufwand zur Herstellung der Bezugsfertigkeit von Objekten sollte möglichst gering sein. Die Ausstattung der Einrichtung kann durch den Vermieter erfolgen. Sofern dies nicht möglich ist, stellt der Landkreis Oder-Spree oder ein durch diesen eingebundener Dritter als Betreiber die Ausstattung sicher. Es ist beabsichtigt, ein Mietverhältnis für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren zu begründen.
Aus organisatorischen Gründen können keine einzelnen Wohneinheiten, Zimmer, Einfamilienhäuser sowie Gärten angemietet werden.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen zu dem Interessenbekundungsverfahren sowie den wesentlichen Mindestanforderungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften. Eigentümer von geeigneten Immobilien können ihre Angebote bis zum 30. Juni 2023 mit dem vollständig ausgefüllten Online-Formular: Interessenbekundung direkt als Online-Dokument, per E-Mail oder Postversand an das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration einreichen.
Der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- provisionsfreie, aussagekräftige Exposés oder ähnliches (sofern vorhanden)
- Bildmaterial (einmal Außenansicht, je einmal pro Art der Innenräume exemplarisch)
- Grundriss (Grundstück und Gebäude) mit Angabe der Art und Fläche der Räume
- Erstangebot der Mietkonditionen
- Bei Objekten: Kalkulation der Kosten zur Erfüllung der Mindestanforderungen (inklusive Kosten für eventuell erforderliche Baumaßnahmen und so weiter).
Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Interessenten können für ihre Beteiligung an der Interessenbekundung keine Kosten oder sonstigen Ansprüche geltend machen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner per E-Mail unterbringung@l-os.de beziehungsweise unter den Telefonnummern 03366 35-2348 und 03366 35-2349 zur Verfügung.
Datum: 25. April 2023