Träger öffentlicher Belange
Träger öffentlicher Belange ist auf der Ebene des Landkreises der Fachbereich Agrarentwicklung im Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
Die Kernaufgabe besteht in der Beurteilung und der Stellungnahme in der öffentlichen Trägerbeteiligung. Ziel ist die Förderung einer ökologischen, ökonomischen und sozial verträglichen Agrarstruktur zur regionalen Ernährungsversorgung und Ressourcensicherung.
Geprüft werden vorrangig Raumordnungs- und Bodenordnungsverfahren, Regionalpläne, Flächennutzungspläne, Satzungen, Bauvoranfragen sowie Bauanträge für den Außenbereich, Bauleitplanungen, Landschaftsrahmenpläne, Verfahren zur Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten, Erstaufforstungsanträge, Windeignungsgebiete und Entwicklungskonzepte für den nachhaltigen Ausbau von Photovoltaikanlagen.
Zur Vertretung der Interessen der Landwirtschaft in Verwaltungsverfahren ist die Mitarbeit in unterschiedlichen Arbeitsgruppen von großer Bedeutung (Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten, Fauna-Flora-Habitat-Managementplänen und Schutzgebietsverfahren, Gewässerunterhaltungsplänen, Regionalvermarktungsstrategien, und so weiter).
Gesetzesgrundlagen
- Runderlass zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch
- Verfassung des Landes Brandenburg (Ergänzung Artikel 43 Absatz 1)
- Bodenschutzgesetz
- GAP-Direktzahlungen-Verordnung
- Baugesetzbuch
- Baunutzungsverordnung
- Bundesnaturschutzgesetz
- Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
- Bundesimmissionsschutzgesetz