Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur finanziellen Unterstützung der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung in Kraft getreten
Viele Kommunen im Landkreis Oder-Spree haben in den letzten Jahren Geflüchtete aufgenommen. Dadurch sind ihnen Verwaltungsmehrkosten entstanden, zum Beispiel durch einen Mehraufwand im Einwohnermeldeamt. Im letzten Kreistag am 8. Mai 2024 wurde beschlossen, dass diese Kommunen, Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt, Bad Saarow, Schöneiche und Beeskow, freiwillig durch den Landkreis Oder-Spree finanziell unterstützt werden.
Die diesbezügliche „Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die Gewährung eines Finanzbeitrages für kommunale Mehrbelastungen durch die Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Kommunaler Mehrbelastungsausgleich Flüchtlingsunterbringung)“ vom 8. Mai 2024 ist am 31. Mai 2024 in Kraft getreten. Für das Antragsjahr 2023 stehen dafür insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung und können durch die Kommunen bis spätestens zum 30. Juni 2024 beantragt werden. Die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree. Fragen richten Sie bitte per E-Mail an integration@l-os.de oder telefonisch an Frau Meijers, 03366 35-2346.
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Kommunaler Mehrbelastungsausgleich Flüchtlingsunterbringung) PDF-Datei: 235 kB , Stand: 6. Juni 2024 , Beschreibung: Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
- Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die Gewährung eines Finanzbeitrages für kommunale Mehrbelastungen durch die Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen PDF-Datei: 266 kB , Stand: 8. Mai 2024 , Beschreibung: Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Datum: 6. Juni 2024