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Landkreis Oder-Spree erhält Zuwendungen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfons der Europäischen Union für geschaffene Unterbringungsplätze für Geflüchtete

Der vor zehn Jahren ins Leben gerufene Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union im Bereich der gemeinsamen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik.

Der Fördertopf soll alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik stärken und unterstützen. Für den ersten Förderzeitraum bis 2002 wurden dafür 3,1 Milliarden Euro ausgegeben.

Für die zweite Förderperiode, die von 2021 bis 2027 angelegt ist, wurde der Etat auf fast 9,9 Milliarden Euro aufgestockt. Auch der Landkreis Oder-Spree hat sich mit einem Projekt beworben, das jetzt bewilligt wurde.

Konkret geht es um die Schaffung von 199 Wohnungen und die Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft in der Hegelstraße 22 in Fürstenwalde. Durch die Einrichtung dieser Plätze konnte das Aufnahmesoll des Landkreises in den Jahren 2022 und 2023 unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Schaffung von Notunterkünften sowie sonstige Verdichtungsmaßnahmen waren dadurch nicht erforderlich.

Die finanzielle Zuwendung bei der Errichtung von Unterbringungsplätzen im Landkreis Oder-Spree durch die Europäische Union wird als Anteilsfinanzierung gewährt, das bedeutet, bezogen auf die Projektkosten wird ein festgelegter Prozentsatz durch die Europäische Union gefördert.

Datum: 12. Juni 2024