Bewerbungsfrist für Jugendschöffen bis zum 14. April 2023 verlängert
Wer sich vorstellen kann, im Zeitraum 2024 bis 2028 als Jugendschöffin oder als Jugendschöffe für die Amtsgerichte Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde sowie für das Landgericht Frankfurt (Oder) tätig zu werden, der hat vier Wochen mehr Zeit für die Bewerbung, als zunächst geplant. Insgesamt werden allein aus dem Landkreis Oder-Spree 81 Jugendschöffen gewählt, die vom Jugendamt vorzulegende Vorschlagsliste soll die doppelte Anzahl Personen enthalten.
Spätestens bis zum 14. April 2023 müssen die Bewerbungen beim Landkreises Oder-Spree vorliegen, entweder auf dem Postweg an:
Landkreis Oder-Spree
Jugendamt
Frau Elisa Karkowsky
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
oder per E-Mail an: elisa.karkowsky@l-os.de.
Das Ehrenamt der Jugendschöffen können deutsche Staatsbürger im Alter von 25 bis zum vollendeten 70. Lebensjahr ausüben. Interessenten für diese Funktion sollten zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Oder-Spree wohnen. Verlangt werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils sowie geistige Beweglichkeit. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber in der Jugenderziehung erfahren sein. Wegen des zum Teil anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch die körperliche Eignung nicht zu vernachlässigen. Mehr über die Voraussetzungen für die Tätigkeit erfahren Sie auf unserer Internetseite zur Jugendhilfeplanung.
Wenn Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich gern an Frau Karkowsky unter der Telefonnummer 03366 35-1560 oder an Frau Geike unter der Telefonnummer 03366 35-2535 wenden.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbung für die Jugendschöffenwahl in der Amtszeit 2024 bis 2028 PDF-Datei: 99 kB , Stand: 10. Januar 2023 , Beschreibung: Jugendamt
- Allgemeine Informationen zur Jugendschöffenwahl 2024 bis 2028 PDF-Datei: 82 kB , Stand: 10. Januar 2023 , Beschreibung: Jugendamt
Datum: 17. März 2023