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Kreisverwaltung fördert Pflege vor Ort weiter

Umsetzung der „Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021 bis 2024“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort im Landkreis Oder-Spree

Mit der Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie fördert das Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg seit 2021 Angebote, welche die Pflege vor Ort stärken, Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen entlasten und Beratungsstrukturen ausbauen. Die Fachkräftesicherung ist eine weitere Säule des Pakts für Pflege. Im Landeshaushalt stehen dafür jährlich 20 Millionen zur Verfügung. Rund 1,5 Millionen Euro kann der Landkreis Oder-Spree im Förderzeitraum generieren. Die Richtlinie wurde jetzt bis Ende 2024 verlängert!

Hintergrund

Im Land Brandenburg leben knapp 154000 pflegebedürftige Menschen, davon sind rund 63000 Personen an einer Demenz erkrankt. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in Brandenburg sind über 80 Jahre. Der Anteil der pflegebedürftigen Menschen an der Gesamtbevölkerung liegt mit rund 6,1 Prozent weit über dem Bundesdurchschnitt und wird im Zuge der demografischen Entwicklung weiter steigen.

Über 83 Prozent der Pflegebedürftigen in Brandenburg werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt ein Großteil allein durch Angehörige. Diese äußerst anstrengende Aufgabe gilt es zu stärken und durch eine gut ausgebaute pflegerische Versorgungsstruktur der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, die häusliche Pflege zu stabilisieren.

Die personelle Situation in der Pflege spitzt sich weiterhin zu, auch weil die Anzahl erwerbsfähiger Menschen drastisch zurückgeht. Insofern ist die Gewährleistung einer guten pflegerischen Versorgung auch eine große sozialpolitische Herausforderung.

Inhaltliche Beschreibung

Städte, Gemeinden und Kommunen im Landkreis Oder-Spree können Fördergelder mit einem Eigenanteil von 20 Prozent beantragen.

Mit der Förderrichtlinie werden Investitionsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege gefördert.

Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch Weiterentwicklungen dieser Angebote, zum Beispiel neue Formen von Tagespflege, stehen im Fokus der Richtlinie. Die Fördermittel werden über die Landkreise und kreisfreien Städte an Träger der pflegerischen Angebote ausgezahlt. Die Höhe der jeweiligen Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.

Ihre schriftliche Bewerbung beziehungsweise Interessenbekundung richten Sie bitte bis zum 30. Juni 2023 an uns, spätere Einsendungen sind möglich.

Für die Antragsunterlagen und weitere Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: sozialplanung@l-os.de.

Datum: 26. Januar 2023