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Landkreis Oder-Spree wirbt um neue rechtliche Betreuer

Ein Mann erklärt an einem Tisch einer Frau den Inhalt eines Dokumentes. © Pixabay

Das Alter, eine Behinderung, eine Krankheit oder ein Unfall können dafür sorgen, dass Menschen ihre persönlichen Dinge in rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten kaum oder gar nicht selbstständig regeln können.

In ganz Deutschland sind das aktuell rund 1,3 Millionen Menschen, im Landkreis Oder-Spree etwa 3.800. Das Gericht unterstützt diese Menschen, in dem es ihnen einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellt. Was Betreuer genau zu tun haben, regelt das Betreuungsrecht. Das kann vom Öffnen der Post über Arztbesuche, Behördengänge bis hin zur Vermögensverwaltung gehen.

Eine dieser rechtlichen Betreuerinnen im Landkreis Oder-Spree ist Ina Paul aus Mixdorf. Seit 25 Jahren nimmt sie als Berufsbetreuerin genau solche Aufgaben für ihre Betreuten wahr. Sie lebt für diesen Beruf, macht sich aber Sorgen um weitere Nachfolge.

Wie in vielen Branchen, fehlt es auch im Bereich der rechtlichen Betreuung an Nachwuchs. Ina Paul weiß warum: „Das Aufgabengebiet von rechtlichen Betreuern hat sich in den letzten Jahren stark verändert, es ist anspruchsvoller und umfangreicher geworden. Trotzdem möchte ich für diese Tätigkeit werben, denn Menschen auf diese Art zu unterstützen ist eine zutiefst sinnstiftende und unheimlich vielseitig Aufgabe. Und: Man baut sich selbst ein umfangreiches Netz an Behörden, Ämtern, Gerichten, Ärzten, Vermietern und Pflegediensten auf.“

Um die rechtliche Betreuung für die Menschen in unserem Landkreis auch weiterhin auf hohem Niveau sicherzustellen, sucht die Betreuungsbehörde des Landkreises Oder-Spree, die als Stammbehörde im Sinne des Paragraphen 2 Absatz 4 Betreuungsorganisationsgesetz zuständig ist, geeignete selbstständige oder ehrenamtliche Betreuungspersonen.

Ehrenamtliche Betreuer

Der Gesetzgeber hat in Paragraph 21 des Betreuungsorganisationsgesetzes für ehrenamtliche Betreuer festgelegt, dass Voraussetzung für das Führen einer Betreuung die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit ist. Alle ehrenamtlichen Betreuer müssen zur Feststellung ihrer persönlichen Eignung vor ihrer Bestellung der Betreuungsbehörde eine Auskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis und ein – für den ehrenamtlichen Antragsteller kostenfreies – Führungszeugnis vorlegen.

Berufliche Betreuer

Berufliche Betreuer sind Personen, die selbständig oder als Mitarbeiter eines Betreuungsvereins rechtliche Betreuungen führen und registriert sind. Als beruflicher Betreuer kann sich nach Paragraph 23 Betreuungsorganisationsgesetz nur registrieren lassen, wer über die hierfür erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügt, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer nachgewiesen und eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Möchten Sie sich beruflich, sozial und persönlich im Rahmen einer Selbstständigkeit mit der notwendigen Fachlichkeit als Voraussetzung oder im Ehrenamt engagieren? Dann schicken Sie uns gerne schriftlich ihre Interessenbekundung und einen Lebenslauf. Wir melden uns anschließend bei Ihnen, um einen persönlichen Gesprächstermin abzusprechen.

Landkreis Oder-Spree
Gesundheitsamt
Betreuungsbehörde
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow

Wenn Sie Fragen zum Thema ehrenamtliche Betreuung haben, können Sie sich auch an die im Landkreis Oder-Spree tätigen Betreuungsvereine wenden. Das Deutsche Rote Kreuz (Internet: www.drk-mohs.de oder Telefon: 03361 3654710) und die Arbeiterwohlfahrt (Internet: betreuungsverein-eisenhuettenstadt.de oder Telefon: 03364 284178) vereinbaren gern mit Ihnen Beratungstermine.

Wenn Sie die Kombination aus rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Themen spannend finden und einen Einblick in die Arbeit einer Berufsbetreuerin erhalten möchten, melden Sie sich gerne direkt bei Ina Paul unter 0172 4255638.

Weitere Informationen zum Thema rechtliche Betreuung finden Sie auf der Unterseite der Betreuungsbehörde.

Datum: 6. Juni 2024