Kreisverwaltung Oder-Spree setzt Herrenberg-Urteil zum Beschäftigungsverhältnis an Musikschulen um
Mehr als 2100 Schülerinnen und Schüler musizieren aktuell an den vier Standorten der Kreismusikschule „Jutta Schlegel“ in Beeskow, Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Erkner/Schöneiche.
Um auch für das neue Musikschuljahr ab 2. September 2024 im Bereich der Lehrkräfte gut aufgestellt zu sein, hat sich die Kreisverwaltung Oder-Spree auf den Weg gemacht, das „Herrenberg-Urteil“ umzusetzen, ein wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts, das die Beschäftigung von freien Musikschullehrerinnen und Musikschullehrern, sogenannten Honorarkräften, regelt. Nach dem Urteil ist eine Beschäftigung von Lehrkräften an Musikschulen als Honorarkräfte in der Regel nicht mehr möglich und eine Überleitung von Honorarverträgen in Anstellungsverträge für Musikschulkräfte dringend erforderlich.
Dazu werden in dieser Woche alle freien Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer der Kreismusikschule angeschrieben, über die Rechtslage informiert und um Mitarbeit gebeten, wie sie selbst zukünftig ihre Arbeit an der Musikschule gestalten möchten. Da es zu erwarten ist, dass die Interessenlage sehr unterschiedlich ist, kann erst nach der Rückmeldung der Honorarkräfte in der nächsten Woche geprüft werden, wie Beschäftigungsverhältnisse konkret ausgehen und welche unterschiedlichen Lösungen es geben wird. Oberstes Ziel ist es, weiterhin ein gutes musikalisches Angebot an den Standorten der Kreismusikschule zu sichern.
Landrat Frank Steffen: „Die musische Bildung im Landkreis Oder-Spree ist mir äußerst wichtig. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass der Musikschulbetrieb mit Beginn des neuen Schuljahres am 2. September 2024 auch unter den veränderten Umständen wie gewohnt professionell durchgeführt werden kann. Alle Musikschülerinnen und Musikschüler und deren Eltern können sich darauf verlassen, dass sie in den Ferien eine Information erhalten, wie der Musikschulunterricht im neuen Schuljahr stattfindet.“
Datum: 4. Juli 2024