Inhalt

7. Maßnahmen beim Auftreten von übertragbaren Krankheiten

7.1.             Gemeingefährliche Infektionskrankheiten / Infektionskrankheiten mit besonderer Bedeutung 

Lungenpest und von Mensch zu Mensch übertragbares virusbedingtes hämorrhagisches Fieber sind gemäß § 30 IfSG quarantänenpflichtig  d.h. für das Gesundheitsamt des LOS:

  • Beim Auftreten dieser Erkrankungen wird Seuchenalarm ausgelöst
  • sofortige Meldung an das  MASGF (Meldeweg siehe Seite 6)
  • Erkrankte sind durch das Gesundheitsamt unbedingt der Absonderung zu unterziehen. Absonderungseinrichtung ist das Rudolf-Virchow-Krankenhaus
  • Einstufung der Kontaktpersonen gemäß Anweisung nach Anlage Nr.: 14      
  • Alle Maßnahmen: sofort !!

 

Management und Kontrolle lebensbedrohender hochkontagiöser Erkrankungen im Landkreis Oder-Spree
Hinweis: Pocken  -->  Sonderalarmplan

 

Hochfiebernder Patient

zusätzliche unspezifische Symptome       

  • Kopf-, Augen-, Muskel-, Gelenkschmerzen
  • Hautausschlag
  • Husten ( LUNGENPEST, POCKEN, AFFENPOCKEN)
  • Hämorrhagische Diathese (VHF, selten bei Inf. mit Orthopoxviren)
  • Bronchopneumonie und Sepsis (PEST)

Infektiologische Anamnese
(Anlage … Patientenfragebogen; Anlage … Risikoeinschätzung)

  • aus einem Endemiegebiet nach Deutschland  eingereist (bis 3 Wochen vor Einreise an VHF oder Affenpocken und nur wenige Stunden vor Erkrankung an Lungenpest) – Endemiegebiete aktuell aus www.rki.de         
  • Der Erkrankte hat im Endemiegebiet gelebt oder gearbeitet oder dieses als Camping/ Rucksacktourist bereist
  • Arbeit in einem Labor mit möglichem Erregerkontakt
  • Arbeit mit aus Endemiegebieten importierten Tieren (z.B. Nager, Affen, Fledermaus)      
  • Vermutung eines Aktes von Bioterrorismus

 

Vorgehensweise bei Verdacht auf Lassa-Fieber, Ebola, Marburg-Fieber, Krim-Kongo-Häm. Fieber, Pocken, Affenpocken oder Pest

  • Arbeit ausschließlich mit Schutzkleidung/Blutentnahme unter besonderen Sicherheitsvorschriften (Anlage Höchste Stufe der Schutzmaßnahmen)
  • Malaria-Ausschluss (bei Verdacht VHF/Ortopoxvirusinfektion) Sollte sich nach dem Malaria- Ausschluss die Verdachtsdiagnose erhärten, dann
  • Rückfrage beim Kompetenzzentrum Berlin 
    Information an die Klinikleitung - Ärztlicher Direktor und Geschäftsführer
    •  
      • Einberufung des Managementteams (Anlage Managementteam)
      • Meldung an das Gesundheitsamt 
        03366 35-1531 oder 03361 599-3423 (innerhalb der Arbeitszeit)
                                                        und über
        Leitstelle (außerhalb der Arbeitszeit, an Wochenenden und Feiertagen);
        das Gesundheitsamt veranlasst:
        • Meldung an den Landrat des Landkreis Oder-Spree
          03366 35-4444 bzw. 03366 35-1001
        • Meldung an das MASGF des Landes Brandenburg
        • Rücksprache mit dem Robert Koch- Institut
          01888 7540 (Rufbereitschaft 24 Std.) oder 030 4547-4
  • Anordnung der Schutzmaßnahmen
    •  
      • Isolierung des Patienten vorerst am Ermittlungsort
        Anlage: HÖCHSTE STUFE DER SCHUTZMASSNAHMEN(zusätzlich Fenster schließen)
      • durch GÄ alle Kontaktpersonen feststellen, nach Risiken differenzieren und Maßnahmen veranlassen
        (Anlage: LISTE  ZUR  REGISTRIERUNG  DER  KONTAKTPERSONEN,
        Anlage: EINTEILUNG  DER  KONTAKTPERSONEN  und
        Anlage: MASSNAHMEN  BEI  KONTAKTPERSONEN)
  • Kontaktaufnahme mit Universitätsklinikum Charite, Campus Virchow- Klinikum Standort Wedding 
    • Bereich Augustenberger Platz, Augustenberger Platz 01, 13353  Berlin
      Zentrale (24 Std. besetz)
      Tel.: 030 4505-0
      Fax: 030 4505-3900
    • Med. Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie, Augustenburger Platz 01, 13353 Berlin-Wedding
      Tel.: 030 4505-3051 (von 7.00 bis 16.00 Uhr) Sekretariat
                                -3052 Direktor Dr. Suttorp
    • weitere Ansprechpartner:
      Tel.: 030 4505-53678 Frau Dr. Temmesfeld-Wallbrück
      Tel.: 030 4505-53298 Herr Dr. Dirk Schürmann
      Tel.: 030 4505-53159 Frau Dr. Sievogt

--->> Konsultation zum Fall (Anlage Falldefinitionen) ggf. Konsultation des RKI
          Tel.: 01888 7540 (Rufbereitschaft 24 Std.) oder  030 45474

--->> Absprache zu Verlegungsformalitäten nach Rücksprache mit dem MASGF
         
Transportisolator aus Berlin: (24 Std. Bereitschaft)
          Beauftragter Arzt des SenGesSoz
          Tel.: 0170 5631225 oder entkernter KTW aus dem Landkreis Krankentransport muss mit Arztbegleitung (zuständig: verlegendes Krankenhaus) durchgeführt werden

  • Probentransport
    (Anlage: Versand von S-4-Erreger-Verdächtigem Untersuchungsmaterial) S4 Proben (VHF, Pocken,  Affenpocken) sind (nach vorheriger Anmeldung) mit Kurierdienst zu schicken an:
    Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, Bernhard-Nocht-Str. 74,  20359 Hamburg
    Tel.: 040 428180

    Bei Verdacht auf Lungenpest → Rücksprache mit dem Konsiliarlabor für Yersinia pestis am Max von Pettenkofer- Institut für Hygiene und medizinische Mikrobiologie, Pettenkoferstr. 09a,  80336 München
    Tel.: 089 51605201

    Spezialtransport: Kurierdienst World Kurier  (24 Std. Erreichbarkeit)
    Tel.: 030  2431420 oder 040 5111222

    Transportlabor für Brandenburg:
    Anmeldung über LDS Leitstelle:
    Tel.:   03546 27370
    Fax:  03546 273710

    Information des Amtsarztes des LDS Dr. Kunzelmann
    Tel.:   03375 262145
    Fax:   03375 262176
  • Verlegung des Patienten unter strengsten Schutzmaßnahmen
    Wenn der Patient auf Grund seines Zustandes NICHT transportfähig ist, ist die höchste Stufe der Schutzmaßnahmen bei der Pflege und Behandlung unbedingt einzuhalten!!

 

Meldung des Krankheitsverdachts an das MASGF und Bildung der Verwaltungsstab/ Einsatzleitung des LOS

 

  • Erfassung aller Kontaktpersonen, die ohne entsprechende Schutzausrüstung Kontakt zum Indexfall hatten, Klassifizierung nach dem Grad der Ansteckungsfähigkeit
    • Aufklärung über Erkrankungsrisiko
    • Untersuchung
    • Beobachtung ggf. Absonderung
    • ggf. Impfung (Transportmittel: Trennung von Fahrer und Transportraum )         
  • Bei bestimmten Erkrankungen (Pocken, bestimmte Formen des VHF), Postexpositionsprophylaxe
  • Organisation der Surveillance
    aktiv:              Meldung der Einrichtung
    passiv:           Abfragen durch das Gesundheitsamt
    Erfassungstabellen: Erkrankte/ Krankheitsverdächtige (wo)
            Abgesonderte nach Klassifizierung wo)
           ggf. Geimpfte/Ungeimpfte (Wiederholungsimpfung)

 

Erkrankungsfälle mit tödlichem Ausgang

Nach unverzüglicher Meldung an das Gesundheitsamt Festlegung des Aufbewahrungsortes
Umgang mit Infektionsleichen:                 

  •  
    • keine Obduktion
    • Feuerbestattung
    • Leichensäcke außerhalb desinfizieren
    • Transport evtl. unter Begleitung von Sicherheitspersonal

 

Verdacht auf bioterroristische Anschläge

Hinzuziehung des LKA

 

Öffentlichkeitsarbeit

Ist der Katastrophenstab des Landes einbezogen, erfolgt von ihm die Koordinierung in Verbindung mit der betroffenen Region

 

7.2.             Häufig auftretende Infektionskrankheiten bzw. Infektionskrankheiten mit besonderer Bedeutung (Stand: Januar 2003)

Die Krankheiten sind in Gruppen zusammengefaßt, da eine Einzeldarstellung hier entbehrlich ist. Die Auslösung eines Seuchenalarms ist nicht obligat, sondern von der Anzahl der Patienten und der Schwere der  Übertragbarkeit der Erkrankungen abhängig. 
Die Beobachtung betrifft bei diesen Infektionskrankheiten generell nur die Ansteckungsverdächtigen der 1. Ordnung.

  • Botulismus
  • Cholera (Verdacht)
  • Darminfektion
  • Diphtherie
  • Fleckenfieber (Typhus exanthematicus)
  • Gelbfieber
  • Influenza
  • Lungentuberkulose
  • Meningitis/ Enzephalitis
  • Haemophilus influenzae B
  • Milzbrand (Verdacht) Anthrax
  • Poliomyelitis
  • Rückfallfieber (Febris recurrens)
  • Tularämie, Hasenpest (Francisella tularensis)
  • Typhus abdominalis, Paratyphuas A, B (Verdacht)
  • Virushepatitis A
  • Wundinfektion, anaerobe (nach IfSG nicht mehr meldepflichtig)

 

Botulismus

Err:    Clostridium botulirum = anaerober Sporen- und Neurotoxinbildner
Epid:  weltweit Verbreitet, Übertragung oral oder inhalativ Neurotoxinbildung im anaeroben Milieu bei Proteinanwesenheit = mangelhaft erhitzte Konserven - nicht nur tierischer   Lebensmittel !! Evt. Blechdeckel solcher Konserven durch Gasbildung aufgewölbt (Bombage)
Klin:  IKZ Stunden bis Tage, reine Intoxikation, Hirnnervenlähmung, hohe Letalität keine Übertragung von Mensch zu Mensch
          Lebensmittelbedingter Botulismus: Hirnnervenstörung, absteigende Lähmung
          Säuglingsbotulismus: anhaltende Obstipation, allg. Muskelschwäche mit Atemstörung
          Wundbotulismus: wie lebensmittelbedingter Botulismus
Lab:   Patientenmaterial :  Erbrochenes, Serum
Diff.-diagnostisch: Poliomyelitis, Tetanus, Tollwut, Enzephalitis, Infektionen anderer Genese
Pat:   Abs nicht vorgeschrieben, Krankenhausbehandlung klinisch indiziert
The:   polyvalentes Botulismusserum, sofort, symptomatische Therapie, ggf. chirurgische Wundversorgung und Penicillingabe
Seuch:               - Ermittlung aller Kontaktpersonen
                            - Pat. sofort in ärztliche Behandlung
                            - Ermittlung und Sicherstellung aller toxinhaltigen Lebensmittel
                            - enge Zusammenarbeit mit Veterinär- und Lebensmittelamt
Alle Maßnahmen: sofort!
Hinweis: Anlage 16

 

Cholera (verdacht)

Err:    Vibrio cholerae (Bakterien) umweltsensibel, außer in Wasser und Lebensmitteln
Epid:  fäkal-oral übertragbar, (Wasser, Lebensmittel) weltweit verbreitet, speziell El-Tor-Cholera und zunehmend neuer Serovar O139 mit vielen, beschwerdefreien  Ausscheidern
Klin:  Inkubationszeit Stunden bis max. 5 Tage, schwerer Brechdurchfall
Lab:   frischen Stuhl einsenden,  Labor vorinformieren 
          AK Nachweis ab 10. Tag , PCR im Speziallabor
Pat:   empfohlen stat. Aufnahme mit Isolierung
          Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen und Lebensmittelbetrieben nach 3 neg. Stuhlproben
The.: orale oder intravenöse Rehydratisierung mit glukosehaltiger Elektrolytlösung
          AB-Therapie bei schweren Verläufen (Co-Trimazol-oral 2xtgl. 0,96g oder Tetracylin oral tägl. 1g, oder Ciprofloxacin 2x500mg für mindesten 5 Tage)
AnV: Hinweis auf Handhygiene für Dauer der Inkubationszeit
          Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen und Lebensmittelbetrieben nach Vorlage 1(3) negativen Befunden, der zu Ende der Inkubationszeit (5 Tage) abgegeben wird, schriftliches ärztl. Attest für 
         Wiederzulassung notwendig
          bereits evtl. kontaminierte Lebensmittel/Einrichtungen vorläufig sperren, (Information des Veterinäramtes) ggf. Trinkwasserchlorung anweisen.
Seuch: Sofortmeldung an MASGF, Landrat, ggf. Eigenbetrieb Bevölkerungsschutz
          fortlaufende und Schlußdesinfektion
Hinweis: Anlage Nr. 16,

 

Darminfektion

Err:    ++ Enteritis infectiosa (Salmonellen, Viren. Yersinien, Kryptosporidien, Entamoeba histolytica, E.coli u.a.)
          ++ Shigellenruhr (Shig. sonnei = häufigste, Shig.flexneri, Shig. boydii, Shig. dysenteriae = gefährlichste),
Epid: fäkal-orale Übertragung, bei viralen Enteritiden auch aerogen, plötzliche Epidemien oft über Lebensmittel, etwas langsamer über Trinkwasser (Beachte:  nicht nach Tag des Bekanntwerdens fragen, sondern nach Erkrankungstag!)
Klin: IKZ Stunden bis (7) Tage, (Brech)durchfall, ggf. Fieber, Blut im Stuhl
          Allgemeinsymptome
Lab:   frischer Stuhl/Rectalabstrich
Pat:   generelle Absonderung für  Tätigkeit in  Lebensmitteleinrichtungen, für evtl. Absonderungen in Gemeinschaftseinrichtungen vergl. Anlage 10
Seuch: Fortlaufende und Schlußdesinfektion, Kontaktpersonen (Wohn- und Toilettengemeinschaft, ggf. Arbeitsteam, Gruppe in der Kindereinrichtung) nach Risikogruppen einstufen (Handlungsalgorythmus siehe Anlage 12)
Entsprechend des Erlasses des MASGF und MELF sind Sofortmeldungen an das      Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bzw. später an das LGA bei lebensmittelbedingten Krankheitshäufungen zu übersenden.
Hinweis: Anlage Nr. 12 (Arbeitsmaterial); Anlage Nr. 10 (Zulassung in Gemeinschaftseinrichtungen), Anlage Nr. 16

 

Diphtherie

Err:    Corynebact.diphtheriae, atoxische Stämme bekannt
Epid:  aerogen übertragen, bei Hautdiptherie durch Schmierinfektion, auch indirekte Übertragung möglich, noch guter Impfstand Jugendlicher; bei Erwachsenen Immunitätslücken 
Ink.-Zeit: 2-5 (8) Tage, Infektiosität unterschiedlich 2/4 Wochen,  nach antibakt. Therapie 2 – 4 Tage
Klin: Halsschmerzen, festhaftender pseudomembranöser Belag auf Tonsillen oder Nasen-Rachen-Raum, ggf. Fieber (Diagnose möglichst durch Erfahrungsträger)
Lab:   Abstriche Na-Ra (Kultur 3 – 4 Tage), Serum auf Toxin (ELEK-Test) PCR, AK – Nachweis,
          Einbeziehung des Konsiliarlabors Max von Pettenkofer-Institut
          LMU München, Pettenkoferstr. 90
          80336 München
          Ansprechpartner: Prof. Heesemann
          Tel.: 089/5160 - 5201    Fax: 089/5160 - 5202
Pat.:  stationäre Behandlung, Isolierung im Einzelzimmer (Personal mit Infektionsschutz und aktuellen Impfschutz) bis zur Vorlage von drei in Abständen von 2 Tagen abgenommenen nachweislich negativen Befunden
Therapie: nach Na-Ra-Abstrich unverzüglich antitox. Serum, wahrscheinlich über internat. Apotheken (Versorgungsschwierigkeiten zu erwarten) und gleichzeitig antibakt. Therapie (Penicillin, Erythromycin evtl. auch Rifampicin oder Tetracyline), 3 Abstriche nach Beendigung der Therapie(frühestens nach 24 Std.), schriftliches ärztliches Attest für Wiederzulassung in Kindereinrichtung notwendig, weitere Abstriche 2 Wochen nach Therapie zur Ergebnissicherung.
AnV.: Aus.:/ Iso/Beo (Gesundheitskontrolle)  für 7 Tage, Na- Ra- Abstrich, anschließend unabhängig von Impfstatus präventive antibiot. Therapie mit Erythromycin (oral), Impfstandskontrolle  (ggf. Vervollständigung)
Wiederzulassung bei Behandlung ab 3. Tag nach antibakterieller Therapie, ansonsten 7 Tage nach dem letzten Kontakt und Vorlage von 3 negativen Abstriche, schriftliches ärztliches Attest für Wiederzulassung  in Gemeinschaftseinrichtung notwendig
Ausbruch:  Auffrischungsimpfung für alle Kontaktpersonen mit letzter Impfung vor mehr als 5 Jahren erwägen.
Seuch.: Sofort- Meldung  an MASGF, Landrat, ggf. Eigenbetrieb für Bevölkerungsschutz , Kontaktaufnahme mit RKI, Laufende- und Schlußdesinfektion evtl. Impfaktion vorbereiten, (Auffrischungsimpfung für Kontaktpersonen mit letzter Impfung vor 5 Jahren), 
Entscheid über Pressearbeit.
Hinweis: Anlage Nr. 10, Anlage Nr. 16

 

Fleckfieber (Typhus exanthematicus)

Err.:   Rickettsia prowazekii, (Bakterium)
Übertragung: durch Kleider -ausnahmsweise Kopfläuse, selten durch Einreiben des Läusekotes in ungeschützte Schleimhautwunden oder Inhalation keine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch 
Epid.: in Ländern mit schlechten  hyg Bedingungen  (Läuse, mangelhafte Wohnungs-, Kleidungs- und Kopfhygiene, Kriegs- und Notzeiten, Massenunterkünfte) häufiger in Afrika und Hochebenen  Südamerikas
Klin.: IKZ  1 – 2 Wochen plötzlich Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen, Schwindel, charakt. Exanthem erst 4. – 6. Tag, auch zentrale Probleme (Hör- Sprech- Bewusstseinsstörungen ) möglich., Kinder mit oft abortiven Verläufen, Abgrenzung gegen Typhus und Grippe, Immunität: 10 – 20 Jahre
Lab.:  Rickettsiennachweis, Immundiagnostik (Weil-Felix-Reaktion nach 2 Wochen, KBR + IFT, ELISA)
Pat. Therapie: Tetracyclin bzw. Chloramphenicol, Kontrolle auf Läuse, Wiederzulassung nach Ausschluss einer Weiterverbreitung, Dauerausschluss von Blutspende, ggf. Entlausung
Kontaktpers.: Kontrolle auf Kleiderlausbefall zum Ausschluss der Weiterverbreitung ggf. Entlausung
Seuch.: Entlausung von Menschen, Wäsche und Textilien
Sofort-Meldung: MASGF, Landrat, ggf. Eigenbetrieb Bevölkerungsschutz
Dringlichkeit: eilig
Hinweis: Anlage Nr. 16

 

Gelbfieber

Err:    Gelbfiebervirus (Arbovirus)
Epid:  Überträger ist Aedes-aegypti-Mücke (u.a. Arten), in Europa nicht vorhanden. Gelbfieber daher hier nicht verbreitungsfähig, Maßnahmen dienen nur dem Patienten und der raschen Information der internationalen Gesundheitsbehörden.
          Impfschutz 10 Jahre anhaltend
Klin:  Inkubationszeit 3 - 6 Tage, hohes Fieber, spätere Hämorrhagien, Ikterus, 80% letal
Lab:   5 ml Zitratblut in ersten 4 Krankheitstagen an Speziallabor   (siehe Liste Referenzlabor)
Pat:   Abs nicht vorgeschrieben, stationäre Therapie klinisch indiziert; symptomatisch
Seuch: Sofortmeldung an MASGF, Landrat, ggf. Eigenbetrieb Bevölkerungsschutz
Hinweis: Anlage Nr. 16

 

Influenza

Err.:   Influenza –Viren (Cave!  große genetische Variabilität)
Epid.: weltweite Verbreitung (sporadisch, endemisch – in Abständen epidemisch, Pandemien aller 10 bis 20 Jahre) Übertragung ;aerogen (hohe Kontagiosität)
klin.:  Inkubationszeit 1 – 3 Tage, Ansteckungsfähigkeit während der Inkubationszeit sowie 3 – 5 Tage nach Auftreten der klin. Symptome wie plötzliches hohes Fieber, Schüttelfrost, Gelenkschmerzen, Kopf- und Halsschmerzen, allg. Schwäche, trockenem Reizhusten
Schnelltest:
          DD:    Ag- Bestimmung mittels IFT, Elisa aus Rachenabstrich, PCR, Virenanzucht später AK-Bestimmung durch KBR, Elisa oder IFT, Abs. von Risikopersonen in der Familie in den ersten 3 – 5 Tagen ratsam
Pat.:  Symptomatisch, bei bakt. Superinfektion AB, bei Influenza A: prophylakt. Gabe von Amantadin, für alle Influenza A + B: Neuramidase-Hemmer (z.B. Zanamivir)
Seuch: Sofort- Meldung  jedes Influenza- Nachweises an MASGF und LGA
          Bei deutlich gehäuftem Auftreten/epidemischen Verhältnissen: Meldung an Landrat/ Eigenbetrieb Bevölkerungsschutz
          bei gehäuften Auftreten: Einhaltung der hyg. Grundregeln (Vermeidung von Händereichen, Anhusten, Anniesen) bei großen Epidemien: gezielte Maßnahmen ( z.B. Unterlassen von Großveranstaltungen, Schließen von
          Schulen und Kindereinrichtungen)

 

Lungentuberkulose

Klinik:   Hartnäckiger Husten mit Auswurf (grün-eitrig bis gelblich-schleimig) z.T. Hämoptoe, Dyspnoe, evt. Brustwandschmerzen, nächtliches Schwitzen, Krankheitsgefühl, Gewichtsreduktion, subfebrile Temperaturen
Maßnahmen: 
          K:                Meist stationäre Intialtherapie
          AnV:           Untersuchungspflicht aller Ansteckungsverdächtigen durch Tbc-Beratung,
Zwangsabsonderung:
          Eine Zwangsabsonderung nach gelungenen Erregernachweis ist notwendig, wenn anzunehmen ist, dass den Anordnungen nicht Folge geleistet werden.
          Sie bedarf eines richterlichen Beschlusses, der möglichst einen Zeitraum von 8 Wochen beinhalten sollte.
Aufnehmende Klinik:
           Männer: Bezirkskrankenhaus 
                            Robert-Koch-Straße 02, 92331 Parsberg 
                            Tel.: 09492/6020
          Frauen: Marienkrankenhaus
                            Bielefelder Straße 02, 33175  Bad Lippspringe
                            Tel.: 05252/952500
Seuch.: Desinfektion   s. BGA-Empfehlung
Hinweis: Anlage Nr. 10, Anlage Nr. 16, Formular für Antrag an das Gericht siehe Anlage Nr. 7

 

Meningitis/Enzephalitis

1. Meningokokken - Meningitis
Err.:   Neisseria meningitidis (häufigste Serogruppe: A, B, und C)
Epid.: 5 – 10 % der Bevölkerung: Keimträger , Virusinfektionen haben zunehmenden Charakter, weltweite Verbreitung, besonders in Wintermonaten, Virusinfektionen haben bahnenden Charakter
          Übertragung : Tröpfcheninfektion
klin.:  Inkubationszeit 3 – 4 (2 – 10) Tage
          50% als purulente Meningitis, 25% als Sepsis, 10 – 15% 
          Waterhouse – Friderichsen – Syndrom
          Letalität: 6%
          neurologische Langzeitschäden: 7 – 10%
Lab.:  - mikroskopischer Nachweis im Liquor oder Hauteffloreszensen
          - Kultur
          - Ag- Nachweis (Latex-Test) aus Liquor, Blut, Urin
          - PCR
Pat.: Krankenhauseinweisung
          - Isolierung bis 24 Std. nach Beginn der AB-Therapie (Penicillin G, Cephalosporine der 3. Generation)           
          - im Anschluss daran Chemoprophylaxe mit Rifampicin, sofern keine Therapie mit Cephalosporinpräparat der 3. Generation
          - Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtung nach klin. Genesung
Seuch.: Belehrung aller Kontaktpersonen, Rifampicinprophylaxe
Indikation:    - alle Haushaltsmitglieder
- Personen mit begründetem Verdacht auf Kontakt mit oropharyngealen Sekreten                
- Kontaktpersonen in Kita’s mit Kindern unter 6 Jahren (Gruppentrennung beachten)
- enge Kontaktpersonen mit haushaltsähnlichen Charakter
- Ausdehnung der Chemoprophylaxe bei häufigen (zwei und mehr Fälle)
- bei Vorliegen eines impfpräventablen Stammes  bei einem „Ausbruch“ (2 oder mehr Erkrankungen der gleichen Serogruppe innerhalb 4 Wochen in einer Kindereinrichtung) bzw. einem „regional gehäuftes Auftreten“ (3 oder mehr Erkrankungen der gleichen Serogruppe innerhalb von 3 Monaten in einem begrenzten Alterssegment  bzw. Region) ist als Ergänzung zusätzliche Impfung zu ermöglichen. Pat. nach Abschluß der AB-Therapie, sofern keine Behandlung mit Cephalonsporinpräparate der 3. Generation erfolgte.
Rifampicinpropylaxe:    (siehe Anlage 13.1.)
Es erhalten oral vor den Malzeiten:
- Neugeborene im ersten Lebensmonat 2x5 mg / kg KG / Tag für 2 Tage
- Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 60 kg KG 2x10 mg /kg KG / Tag für 2 Tage
- Jugendliche ab 60 kg und Erwachsene 2x 600 mg/Tag für 2 Tage
Kontraindikation: Schwangerschaft, Leberschäden;  
weitere Medikamente:
1. Ceftriaxon als einmalige Gabe (nur i.m.)
- Kinder bis zum 12. Lebensjahr :    125 mg
- ab. 12. Lebensjahr:               250 mg        (Ciprobay); (auch für Schwangere geeignet)
2. Cibrofloxacin einmalig oral
Cave! erst ab 18. Lebensjahr einmalig 500 mg
Nebenwirkungen von Rifampicin: Schweiß, Urin, Tränen, Speichel, evtl.Kontaktlinsen werden orangefarben, ggf. Schwindel, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen (in 20%)
Zeitlicher Beginn der Rifampicinpropylaxe: Kontaktpersonen sinnvoll bis zum 10. Tag nach letztem Kontakt (Infektiosität besteht bereits bis zu 7 Tagen vor Erkrankungsbeginn). Die übrigen bakteriellen und virusbedingten Meningo/Encephalitiden zeigen viele stille Verläufe und sind (außer Poliomylitis) mit bisherigen Seuchenschutz Maßnahmen nicht einzudämmen
Dringlichkeit: eilig
Hinweis: Anlage 13,16

 

 2. Haemophilus influenzae B
Err.:   Haemophilus influenza Typ b
Epid.: ca. 1 –5% der Normalbevölkerung sind Keimträger, einzigstes Reservoir: Mensch
          Virusinfektion haben bahnenden Charakter; Übertragung: durch Tröpfcheninfektion
Klinik: system. Erkrankungen: Meningitis, Sepsis, Epiglottitis, sept. Arthritis, Osteomyelitis, Phlegmone
          Inkubationszeit. 2 – 4  (1 – 8) Tage
Lab.:  - Sofortmikroskopie (Liquor, Haut)
          - Ag – Nachweis im Liquor, Serum, Urin
          - PCR Nachweis
Pat.:- Krankenhauseinweisung
          - Isolierung bis 24 Std. nach Beginn der AB-Therapie
          - im Anschluss daran Chemoprophylaxe mit Rifampicin, sofern keine Therapie mit Cephalosporinpräparat erfolgte
          - Wiederzulassung nach klin. Genesung und Beendigung der AB-Therapie
Seuch.: Belehrung der Kontaktpersonen, Durchführung der Chemoprophylaxe
Indikation: - Erkrankter vor Klinikentlassung (durch die Klinik)
          - alle Personen im Haushalt des Erkrankten, wenn sich darin ein oder mehrere Kinder unter 4 Jahren bzw. eine Person mit Immundefekt befinden
          - ungeimpfte, exponierte Kinder bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen              
          - bei Häufungen (zwei oder mehr Fälle pro Einrichtung) prüfen, ob Prophylaxe auszudehnen ist auf Kinder und Betreuer
Dosierung: abweichend von Menigokokkenmeningitis
          - ab dem 1. Lebensmonat 20mg/kg/Tag in einer Einzeldosis, 4 Tage (maximal 600 mg)
          - Erwachsene 600mg/Tag p.o. in einer Einzeldosis, 4 Tage
Zeitlicher Beginn der Rifampicinpropylaxe: Kontaktpersonen sinnvoll bis zum 10. Tag nach letztem Kontakt (Infektiosität besteht bereits bis zu 7 Tagen vor Erkrankungsbeginn).
Dringlichkeit: eilig
Hinweis: Anlage Nr. 13, Anlage 10, Anlage Nr. 16

 

Milzbrand (verdacht) Anthrax

Err.:       Milzbrandbakterien, extrem umweltresistente Sporen
Epid.: meist Berufsinfektion vom Tier, einschl. Häute, (Gerberei)Abwässer, Aufnahme percutan, aerogen, selten oral
klin.:  IKZ bis 1 – 7  Tage, (bis 60 Tage nach Inhalation) meist Hautmilzbrand (Pustula maligna, Milzbrandkarbunkel), seltener der aerogen übertragene Lungenmilzbrand, sehr selten der oral aufgenommene Darmmilzbrand. Septikämie bei system Verläufen, Hochfieberhaft mit z. T. blutigen Ausscheidungen.
Lab.:     Kultur oder PCR aus Karbunkelinhalt bzw. Sputum Stuhl, bei Sepsis Zitratblut, Sektionsmaterial, tierische Materialien des (Arbeits)umfeldes
Pat.:      Stationäre Einweisung (Einzelzimmer mit Schleuse), laufende Desinfektion (Wirkungsbereich A)
                            AB- Therapie (Ciorofloxacin, Penicillin, Doxycyclin), Schlussdesinfektion mit Formaldehyd
Seuch.: 1. Einzelerkrankung: Veterinäramt beteiligen
          2. terroristischer Anschlag: nach Eingang des verdächtigen Laborbefundes
             Meldung an das MASGF, Landrat, Eigenbetrieb Bevölkerungsschutz
             -  laufende und Schlußdesinfektion
          Exponierte Personen: gesundheitliche Überwachung und Gesundheitskontrolle für 60 Tage, prophylaktische AB- Gabe (Ciprofloxacin, Doxycylin, Amoxicillin, Schwangere Ciprofloxacin  und Amoxicillin)
Dringlichkeit: Therapie sofort, alles weitere eilig
Hinweis: Anlage Nr. 15, 16,  und 17

 

Poliomyelitis

Err.:   Poliomyelitis- Virus,
Klinik: IKZ 3 – 14 (max. 35) Tage,
          Übertragung vorwiegend fäkal-oral, auch aerogen
          Katarrhalische Erscheinungen mit Fieber, Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, Abgeschlagenheit und Gliederschmerzen, meningitische Symptome möglich.
          Nach 2 - 7 Tagen folgt das paralytische Stadium.
Lab.: Direktnachweis aus Stuhl, Liquor, Rachenspülwasser
          Ak-Nachweis im Referenzlabor (s. Anlage)
Pat.: Einweisung ins Krankenhaus zur Behandlung zwecks Isolierung.
          Konsequente Hygiene (Händewaschen bzw. Händedesinfektion)
          Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtung frühestens drei Wochen nach Krankheitsbeginn.
          Anordnung von 2 virolog. Stuhluntersuchungen im Abstand von 24h bis 48 h innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten der Paresen direkte Einsendung an das NRZ PE am RKI
Seuch:Bei nicht geimpften Ansteckungsverdächtigen sollte sofort eine postexpositionelle Schutzimpfung mit Polio-Impfstoff (IPV) vorgenommen werden.
          Bei bestehenden Impfschutz bzw. nach erfolgter postexp. Impfung ist Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtung möglich, ansonsten nach 3 Wochen, ggf. Anordnung von Riegelungsimpfungen mit OPV bei Vorlage
          eines Sekundärfalls, ggf. Festlegung weiterer Maßnahmen (Vergl. Empf. Anlage 10)
Sofort- Meldung an MASGF, Landrat, ggf. Eigenbetrieb Bevölkerungsschutz
Hinweis:  Anlage Nr.12und 16

 

Rückfallfieber (Febris recurrens)

Err.:   Borrelia spez., v.a. B. recturrentis, B. Duttoni (Übertragung durch Kleiderläuse oder Zecken, keine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch, ausnahmsweise auch über Blut (Transfusion, Hautverletzungen)
Epid.: B recurrentis: (über Kleiderlaus) Nordafrika, vereinzelt Asien und Südamerika
          B duttoni: (über Zecken) Afrika, Saudi-Arabien, Iran, Indien, Zentralasien, vereinzelt Amerika und Südeuropa
Klinik: Inkubationszeit  5 – 15 (8) Tage
          akuter Beginn mit Schüttelfrost, Fieber und heftigen Allgemeinbeschwerden, Fieber 5 – 7 Tage anhaltend, kritischer Abfall evtl. mit Kollaps und Delirium, nach  freiem Intervall Rückfall,
          Immunität: erst nach mehreren Rückfällen, kurzdauernd, stammspezifisch
Lab.:  mikroskopischer Nachweis (Blutausstrich), Anzucht mittels Kultur während der Fieberschübe.
Th.:  Tetrazyklin, Ertyhromycin, Penicillin
Pat.:  Läusekontrolle, ggf. Bekämpfung, Wiederzulassung nach Ausschluss der Weiterverbreitung
Seuch.: Sofort-Meldung an MASGF, Landrat, ggf. Eigenbetrieb Bevölkerungsschutz
          Läusekontrolle, ggf. Bekämpfung, Wiederzulassung nach Ausschluss der Weiterverbreitung
Dringlichkeit: eilig
Hinweis: Anlage Nr. 16

 

Tularämie, Hasenpest (Francisella tularensis)

Err.:   Francisella tularensis, kleines polymorphes gramnegatives Stäbchen
Epid.: Der Erreger ist vor allem für wildlebende Nager (Hasen, Kaninchen, Mäuse, Ratten, Eichhörnchen) und Vögel pathogen. Er wird aber auch in der Umwelt (Wasser, Erde) gefunden. Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Eindringen der Erreger in die  unverletzte Haut bzw. Schleimhaut oder durch Kontakt mit Tierexkrementen, Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleich (Hasen), Aufnahme von kontaminiertem Wasser, Lebensmittel durch kontaminierte blutsaugenden Parasiten (Zecken, Mücken, Fliegen), Inhalation von infektiösem Staub, Laborinfektionen
Inkubationszeit: 3 – 5  (1-14) Tage
Keine Übertragung von Mensch zu Mensch
Vorkommen: In der gesamten nördlichen Hemisphäre (Skandinavische Länder, Russland, Japan, China, USA, Kanada)
Klin.:  plötzlicher Krankheitsbeginn mit Schüttelfrost; unregelmäßiges, undulierendes Fieber (39.40°C), Erbrechen, Kopf- u. Gliederschmerzen. Je nach Infektionsweg bzw. Eintrittsstelle des Erregers Verschiedene Krankheitsbilder, stets mit Beteiligung der dazugehörigen Lymphknoten.
Kutano-glanduläre Form (ulceroglanduläre Form): Pustulärer Primäraffekt, häufigste Form.
Okulo-glanduläre Form: Konjunktivitis, Follikel geschwollen, später geschwürig zerfallen.
Oral-glanduläre Form: Kleine Geschwüre und Beläge im Bereich der Mundschleimhaut, häufig einseitige Tonsillitis.
Thorakale (pulmonale) Form: Infiltrate in der Lunge, häufig exsudative Pleuritis.
Abdominale (enterale) Form: Enteritis und Diarrhoe, Bauchschmerzen, Schwellung der mesenterialen Lymphknoten. 
Lab.: Erregernachweis: PCR AG-Nachweis (ELISA, Immunfluoreszensmikroskopie)        
         AK-Nachweis:   ELISA, IFT/KBR ab 2. Kalenderwoche (Infektionsbeweis 4-facher Titeranstieg
Therapie: Bei mäßigem Massenanfall:
Streptomycin (Erw. 2x1g/d i.m. für 10-14 Tage) oder Gentamycin (3-5mg/KG pro die parenteral für 10-14 Tage),
Bei starkem Massenanfall:                         Doxycyclin (Erw. 2x100mg/d) 14-21 Tage)
Ciprofloxacin (Erw. 2x500mg/d) 10-14 Tage
Seuch.:     - Meldepflicht nach §7 IfSG
                   - nur bei Komplikationen stationäre Behandlung, übliche Hygienemaßnahamen
                   - Dauerausschluss von der Blutspende (Ausnahme:Plasmaspender)
                   - Exponierte: Fieber – Monitoring für 21 Tage (nach vermuteter Exposotion)
Maßnahmen bei Ausbrüchen: (insbesondere nach absichtlicher Ausbringung der Erreger bei bioterroristischen Attacken)
          - Absperrung der kontaminierten Gebiete.
          - Falls andauernde Exposition gegenüber einem Aerosol nicht auszuschließen ist, müssen alle vor Ort eingesetzten Einsatzkräfte und das Krankentransportpersonal mit
          HEPA-Feinstaubmasken ausgestattet werden.
          - Im Bedarfsfalle Dekontamination betroffener Personen (Sammeln von Kleidung und persönlichen Gegenständen in mit Namen versehenen Plastiksäcken, danach Duschen mit Seife).
          - Eine Meldepflicht besteht für den Nachweis von F.tularensis.
Hinweis: Anlage 16

 

Typhus abdominalis, Paratyphus A, B (Verdacht)

Err:    Salmonella typhi, Salm. paratyphi A und B, relativ unweltresistent
Epi.:   Wirt ist - im Gegensatz zu enteritischen Salmonellosen (s. Enteritis inf.) - ausschließlich der Mensch, fäkal-orale Übertragung, symptomlose Ausscheider, z.T. unerkannt (Altlast des 2. Weltkrieges). Zur Übertragung sind - außer bei Kindern - erhebliche Infektionsdosen erforderlich.
Klin: IKZ: Typhus 3 - 30 Tage, Paratyphus 1 - 10 Tage, tagelanger Fieberanstieg, Benommenheit, Milzschwellung, die oft gesuchten Roseolen sowie Durchfälle sind selten.
Lab:   Erregerserologie (kulturell) aus Blut, Stuhl auch aus anderen klinischen Materialien   Blut-in Galle-Kultur; Knochenmark-in Galle-Kultur (d.h. Beckenkamm-Punktion) nur bei dringender Diagnostik aus klinischer oder epidemiologischer Sicht (z.B. wenn ein Lebensmittelgroß- und Risikobetrieb "dranhängt"). Liefert echte Frühdiagnosen noch vor Eintritt der Infektiossität. Stuhl und Widalreaktion werden später positiv, Referenzlabor
Pat:   Abs. für K, Kv nicht vorgeschrieben, aber dringendst zu empfehlen!, kontinuierliche Desinfektion Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen und Einrichtungen nach § 42 IfSG nach Vorliegen von 3 neg. Stühlen. (erste Stuhlprobe frühestens 24 h nach Ende der AB- Therapie) mit schriftlichen ärztlichen Attest AB-Therapie (Ciprofloxacin, Cefotaxin)
AnV: Händehygiene, vor Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtung 3 negative Stuhlproben,  Tätigkeit im Lebensmittelverkehr nach 3 negativen Stuhlproben (jedoch 1 mindestens 1 negative Stuhlprobe zum Ende der Inkubationszeit)
Seuch: Laufende- und Schlußdesinfektion
Hinweis: Anlage Nr. 12,  Nr. 10 und Nr. 16

 

Unklares Fieber (DD)

Kein seuchengesetzlicher Begriff. Bei evt. epidemischem Auftreten ist auch zu denken
an: Pest, Pocken, Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
- Typhus, Paratyphus-Gruppe
- Brucellose (Mb Bang), Ornithose (Psittakose)
- Grippe
- Leptospirosen (Mb Weil, Canicolafieber, Feld-Schlamm-Fieber u.ä.)
- Q-Fieber

 

Virushepatitis A

Übertragung:        fäkal-oral
Der direkte Kontakt mit Erkrankten, die gemeinsame Benutzung von Toiletten, Handtüchern sowie Eßutensilien. Weitere Infektionsquellen können frische Salate, Muscheln und Trinkwasser sein, bedingt durch fäkale Verunreinigungen, Übertragung über Blut ist prinzipiell möglich, Hepatitis-A Bestätigung durch den Nachweis von anti-HAV-IgM (cave ! - anikterische Verläufe).
Inkubationszeit:   2 - 6 Wochen, Gegenmaßnahme 21 - 28 Tage
Pat.:  Krankenhauseinweisung nicht unbedingt  notwendig; im Krankenhaus jedoch Einzelunterbringung bis 2 Wochen nach Auftreteten der ersten klin. Symptome bzw. 1 Woche nach Auftreten des Ikterus.
Seuch:  Laufende und Schlußdesinfektion; ggf. bei Kontaktpersonen  Riegelimpfung mit Hepatitis-A-Impfstoff (2-Dosen-Schema), besonders gefährdete Personen können passive Immunisierung mit Immunglobulin bis zum 10., spätestens 14. Tag nach der HAV-Exposition erhalten.
          Dauer der Ansteckungsfähigkeit 1 - 2 Wochen vor und bis zu 1 Woche nach Auftreten des Ikterus
Absonderung:      Lebensmittelverkehr, Kita/Schulen für ca. 4 Wochen, nicht erforderlich bei Impfschutz, nach postexpositioneller Schutzimpfung oder nach durchgemachter Erkrankung, Belehrung durch das Gesundheitsamt über Verhaltensmaßnahmen, Verkürzung der Abs.- Zeiten möglich, bei Nicht Geimpften: Bestimmung Anti–HAV, IgM- und Anti- HAV- IgG und ggf. Transaminasenbestimmung, Wiederholung nach 3-4 Wochen,
Ausbrüche: Anstreben eine Gruppentrennung innerhalb der Einrichtung, Aufnahmesperre für alle neu aufzunehmenden Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen.
Hinweis: Anlage Nr. 10,12 und  Anlage Nr. 16

 

Wundinfektion, anaerobe (nach IfSG nicht mehr meldepflichtig)

Err.:   Clostridium perfringens u.a. (Gasbrand/Gasödem) Clostridium tetani (Tetanus) hoch umweltresistente Sporen bildende Bazillen.
Epid.: ubiquitär. Impfung schützt vor Tetanus, nach Erkrankung erneut Impfschutz erforderlich         Aufnahme der Erreger als Wundinfektion.
Klin.: + Gasbrand/ödem: IKZ Stunden bis wenige Tage, schwerste Phlegmone.
Ther.:    invasivste chirurgische Eröffnung/Amputation, Gasbrandserum, Sauerstoff-Überdruckkammer, lokal Wasserstoffperoxid, Schocktherapie.
Klin.:+ Tetanus: IKZ Tage bis Wochen, Trismus, Krämpfe, klares Bewußtsein.
Ther.:    sofort reichlich Tetanusantitoxin.
Lab.:  bei Gasbrand/ödem Gewebe, Wundsekret möglichst anaerob verpackt, bei Tetanus nicht obligat aber dito., ggf. Blut zum Toxinnachweis.
Seuchenschutz.: Seuchenalarm nur ausnahmsweise und nur bei schwerwiegenden Operationszwischenfällen mit zahlreichen Beteiligten oder weitreichenden erforderlichen Maßnahmen. In der Regel ist individuelle Bearbeitung des Vorfalls wirksamer. Im Operationssaal sporozide Schlußdesinfektion (Wirkungsbereich D der amtlichen Liste), Schwerpunkt der weiteren Maßnahmen ist die Klärung der Frage eventueller Sterilitätsfehler. Einsicht in Dokumentation der Sterilisation, letzte Steri-Kontrolle mit Bioindikatoren, Instrumentenaufbereitung zur Sterilisation, Instrumentenaufbewahrung nach Sterilisation festlegen; Bewertung der Feststellung nur durch Gerichtsentscheidung. Auf  Versachlichung hinwirken.
         Dringlichkeit: Beweissicherung sofort!

7.3.             Desinfektion, Desinsektion

 

         Unterschiede:         + fortlaufende Desinfektion
         Umfang:                alle Abgänge und Körperflüssigkeiten des Ansteckenden, Bett- und Leibwäsche bei deren Wechsel, alles was das Krankenzimmer verläßt.
                                           + Schlussdesinfektion
         Umfang:                Bett- und Leibwäsche, bei Kindern unbedingt Spielzeug, Toiletten/Sanitärbereich, sonst nach Übertragungsweg.

        Wirkungsweise der Desinfektion

         A.       zur Abtötung von vegetativen bakteriellen Keimen einschl. Mykobakterien sowie von Pilzen einschl. pilzlicher Sporen geeignet;
         B:       zur Inaktivierung von Viren geeignet;
         C:       zur Abtötung von Sporen des Erregers des Milzbrandes geeignet;
         D:       zur Abtötung von Sporen der Erreger von Gasbrand, Gasödemen und Wundstarrkrampf geeignet (zur Abtötung dieser Sporen müssen Sterilisationsverfahren angewendet werden, z.B. gespannter gesättigter 
                   Wasserdampf von 1200 Celsius bei einer Einwirkungsdauer von 20 Minuten).
                   Auswahl der Mittel und Verfahren
                   Die Bekanntmachung des RKI vom 15.6.1997
"Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren"
Stand: 31.05.2002    (Anlage 17) ist für amtlich angeordnete Desinfektion verbindlich (Anlage 17).

         Desinsektion

Im Notdienst nur sofortige Flohbekämpfung  oder Entrattung bei Pestverdacht, bzw. Entlausung bei Rückfall- oder Fleckfieber
          Weitere Desinsektion im Bereitschaftsdienst nicht erforderlich.
Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach § 10 (Bundesseuchengesetz) vom Dezember 2000 ist für amtlich angeordnete Desinfektionsverfahren verbindlich (Anlage 10)
Anschriften der Desinfektoren/Desinsektoren  siehe Punkt 10.4.4.

 

7.4.             Leichenschau und unklarer Tod

         Leichenschau und unnatürlicher Tod

 

Zur Leichenschau kann jeder approbierte Arzt verpflichtet werden. Sie ist ein Bestandteil des Sicherstellungsauftrages der Kassenärzteschaft und außerhalb der Normalarbeitszeit vom diensthabenden Kassenarzt gemäß Plan der kassenärztlichen Bereitschaft wahrzunehmen. Da die kassenärztliche Versorgung die Erfüllung dieser Aufgaben voll gewährleisten kann, besteht kein Handlungsbedarf, Ärzte zur Vornahme der Leichenschau zu verpflichten, die nicht an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen.

In Fällen, bei denen im Notarzteinsatz ein verstorbener Patient vorgefunden wird, ist nicht der Notarzt zur Leichenschau verpflichtet, sondern der niedergelassene Arzt. Begründung: Da der Tod außerhalb des ggf. auch weiter gefassten Einsatzgeschehens (Beginn mit oder kurz vor der Alarmierung) eingetreten ist.  In diesen Fällen wurde mit  Herrn Dr. Kopetz, niedergelassener Rechtsmediziner in Bad Saarow,  vereinbart, dass wenn der Hausarzt nicht bekannt oder erreichbar ist, wenn es Anzeichen für eine (medizinisch) ungeklärte Todesursache oder einen nicht natürlichen Tod gibt,  dieser die Leichenschau als niedergelassener Arzt durchführt. (Die Vereinbarung wurde zwischen dem Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes, Herrn Dr. Schwille, und Herrn Dr. Kopetz getroffen. 

Im Falle des Verdachtes auf einen nichtnatürlichen Tod, bzw. ist der Tote unbekannt, muss die Polizeibehörde oder die Staatsanwaltschaft informiert werden.

 

     Leichenschau durch das Gesundheitsamt / Anordnung von Sektionen

Bei Verstorbenen, die krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider waren, ist gemäß § 25 in Verbindung mit § 26 IfSG das Gesundheitsamt berechtigt, im Rahmen der Ermittlungstätigkeit eine Untersuchung des Toten vorzunehmen, sowie in Verbindung mit der zuständigen Behörde Sektionen anzuordnen.
Die Leichenöffnung erfolgt aus epidemiologischen Gründen und hat zu klären, ob eine Infektionskrankheit oder eine Keimausscheidung vorliegen, auch wenn die Befunde nicht die Todesursachen waren. 

Nach § 27 IfSG ist der behandelnde Arzt berechtigt, mit Zustimmung des Pat. an der Sektion teilzunehmen.

 

     Gerichtliche Leichenschau

§ 87, Absatz 1 der Strafprozeßordnung legt hierzu fest:
"Die Leichenschau wird von der Staatsanwaltschaft, auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch vom Richter, unter Zuziehung eines Arztes vorgenommen. Ein Arzt wird nicht zugezogen, wenn dies zur Aufklärung eines Sachverhaltes offensichtlich entbehrlich ist."
Bei jeglichem Verdacht auf eine strafbare Handlung erscheint absolute Sicherheit nur durch eine Leichenöffnung gegeben.

 

     Kostentragung bei Sektion

 

-         Natürlicher Tod
++      bei Interesse der Angehörigen an der Todesursache tragen diese die Kosten
++      bei medizinischem Interesse trägt sie der die Sektion beantragende Arzt.
-         Nichtnatürlicher Tod oder unklare Todesursache
++      Die Kosten werden von der Staatsanwaltschaft getragen.
++      Das Gesundheitsamt trägt nur die Kosten für Sektionen, die nach dem Infektionsschutzgesetz § 26 (s.o.) durchgeführt werden. Das ist auf Anfrage (z.B. der mit der Sektion beauftragten Einrichtung) (telefonisch) zu
           bestätigen.

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