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Ausländerbehörde

Herzlich willkommen auf der Seite der Ausländerbehörde des Landkreis Oder-Spree. Hier finden Sie nützliche Informationen zu unseren Dienstleistungen.

Zielgerichtete Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine, insbesondere zur Verlängerung des Aufenthaltstitels, finden Sie auf unserer speziellen Themenseite: Ukraine-Hilfe.

Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für Menschen aus aller Welt und entscheidet in verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Ausländern, die in der Bundesrepublik Deutschland leben sowie aufhältig sind.

Die Ausländerbehörde des Landkreis Oder-Spree berät Sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allen Fragen des Ausländerrechts.

Wichtige Änderung ab dem 1. Mai 2025: Digitale Lichtbilder bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine bundesweite gesetzliche Neuregelung in Kraft: Bei der Beantragung von hoheitlichen Dokumenten, wie Reiseausweisen oder Aufenthaltstiteln, dürfen ausschließlich digital erstellte biometrische Lichtbilder verwendet werden. Vorübergehende Dokumente wie Aufenthaltsgestattungen, Duldungen oder Fiktionsbescheinigungen sind von dieser Regel nicht betroffen.

Digitale Lichtbilder künftig direkt in der Ausländerbehörde:

  • Vor-Ort-Erstellung: Sie können voraussichtlich ab Juni 2025 Ihr digitales biometrisches Lichtbild direkt bei uns für 6,00 Euro pro Person erstellen lassen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde stehen Ihnen bei der Erstellung des Fotos unterstützend zur Seite.

Übergangsregelung: Solange die digitale Lichtbilderstellung noch nicht in der Ausländerbehörde angeboten werden kann, können noch Papierfotos akzeptiert werden, sofern sie:

  • Nicht älter als sechs Monate sind,
  • Den biometrischen Anforderungen entsprechen und
  • Das Lichtbild von einem Fotografen erstellt wurde.
  • Alternative: Zertifizierte Dienstleister nutzen

Selbstverständlich können Sie auch zertifizierte Fotodienstleistende in Ihrer Nähe aufsuchen, um ein digitales biometrisches Lichtbild erstellen zu lassen. Diese übermitteln das Foto über ein sicheres Verfahren direkt an die zuständige Behörde. Weitere Informationen stellt das Bundesinnenministerium unter www.personalausweisportal.de bereit.

Hinweis zur bargeldlosen Zahlung

Ab dem 1. April 2024 ist für gebührenpflichtige Dienstleistungen nur noch die bargeldlose Zahlung per EC-Karte möglich.

Hinweis zur elektronischen Terminvereinbarung

Persönliche Vorsprachen können nur im Rahmen einer vorherigen Terminvergabe erfolgen. Bitte achten Sie bei der Buchung auf die korrekte Auswahl des Bereiches, für den Sie einen Termin buchen möchten. Falsch gebuchte Termine müssen durch das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration leider storniert werden. Sie werden darüber per E-Mail informiert. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Online-Terminvergabe

Ein persönliches Erscheinen ist insbesondere erforderlich bei folgenden Anliegen:

Beispiele:

  • Adressänderungen
  • Neuer Nationalpass
  • Verlängerung des bestehenden Aufenthaltstitels
  • Verlust des Aufenthaltstitels
  • Streichung der Wohnsitzauflage
  • Zuzug in den Landkreis Oder-Spree

Gern bearbeiten wir Ihr Anliegen. Wir bitten um Verständnis, dass situationsbedingt nicht alle Anfragen zeitnah bearbeitet werden können. Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte erfolgen können, da eine zweifelsfreie Klärung Ihrer Identität am Telefon nicht möglich ist.

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