Inhalt

Vorbeugender Brandschutz

Brandschutzdienststelle des Landkreises Oder-Spree

Dienstleistungen gemäß Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG)

Stellungnahmen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der örtlich zuständigen Feuerwehr

  • im Baugenehmigungsverfahren zu Brandschutzkonzepten gemäß Richtlinie 01/01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb)
  • im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • im Rahmen des Störfall-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts
  • gemäß § 34 Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz in Verbindung mit der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV) zur Einrichtung von Brandsicherheitswachen in Versammlungsstätten beziehungsweise bei Veranstaltungen auch temporärer Art

Nachfoglend finden Sie die entsprechenden Dokumente zu den Dienstleistungen:

Objektbezogende Beratungen von Fachplanern zu Feuerwehrplänen außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens.

Nach baurechtlichem Erfordernis oder bei Bedarf der Überwachung sowie die Absicherung der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die konzessionierte Empfangsanlage in der Regionalleitstelle (hier Leitstelle Oderland) der Feuerwehr.

Nach baurechtlichem Erfordernis oder bei Bedarf erfolgt der Einbau von Feuerwehrschließungen für einen gewaltfreien Zugang für die Feuerwehr zu Objekten.

Beratung und Begleitung beim Erstellen der Brandschutzordung.

Die Planung, Durchführung und Nachbereitung sowie Auswertung von Brandverhütungsschauen gemäß § 33 BbgBKG in Verbindung mit der Verordnung über die Organisation und die Durchführung von Brandverhütungsschauen (Brandverhütungsschauverordnung - BrVSchV).

Auskunft und Beratung zu den Fragen der Löschwasserversorgung.

Die Auskunft und Beratung zum Sicherheitskonzept, Brandsicherheitswache aus Sicht der Feuerwehr bei Veranstaltungen.