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Bußgeld

Die Bußgeldstelle ahndet die Geschwindigkeitsüberschreitungen der durch die landkreiseigenen Geschwindigkeitsmessgeräte (zwei mobile Messanlagen sowie zwei stationäre Messanlagen) erfassten Verstöße, der rund 750 Messstellen im Landkreis. Die entstandenen Messbilder werden ausgewertet und verarbeitet und die daraus resultierenden Verwarn- und Bußgeldvorgänge werden von uns verfolgt.

Durch die teilweise umfangreiche Kommunikation mit den Fahrzeughaltern, Betroffenen oder gegebenenfalls Rechtsvertreter, sowie eventuelle Fahrzeugführerermittlungen unsererseits erfolgt die Ahndung von den Verstößen über den Erlass von Verwarngeldangeboten (im Durchschnitt 28.282 Fälle im Jahr) und Bußgeldbescheiden (im Durchschnitt 5.892 Fälle im Jahr). Auch Fahrverbote für die Dauer von bis zu drei Monaten werden ausgesprochen. Für die Dauer des Fahrverbotes wird der Führerschein durch die Bußgeldstelle in amtliche Verwahrung genommen.

Sämtliche Bearbeitung erfolgt hier im Hause, hierzu zählt unter anderem auch das eigenständige Führen der Akte, diese ist für eventuelle Akteneinsichten und Gerichtsverfahren relevant.

Durch den Erlass eines Bußgeldbescheides kommt es teilweise zu Einsprüchen, von den Betroffenen selbst oder in Vertretung durch Rechtsanwälte, diese werden von der Bußgeldstelle bearbeitet und die bereits geführte Akte fortgeschrieben und anschließend gegebenenfalls über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur weiteren Entscheidung weitergeleitet.

Weiterhin überwacht die Bußgeldstelle, im Austausch mit der Kreiskasse, den Zahlungsverkehr und veranlasst gegebenenfalls Auszahlungen und/oder Umbuchungen. Im weiteren Verfahrensverlauf leitet die Bußgeldstelle eventuelle Erzwingungshaftmaßnahmen ein und begleitet diese.

Service Online-Anhörung

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Online-Anhörung