Bußgeld
An den folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
- Mittwoch, 24. Dezember 2025
- Mittwoch, 31. Dezember 2025
- Freitag, 2. Januar 2026
Die Bußgeldstelle ahndet die Geschwindigkeitsüberschreitungen der durch die landkreiseigenen Geschwindigkeitsmessgeräte (zwei mobile Messanlagen sowie zwei stationäre Messanlagen) erfassten Verstöße, der rund 750 Messstellen im Landkreis. Die entstandenen Messbilder werden ausgewertet und verarbeitet und die daraus resultierenden Verwarn- und Bußgeldvorgänge werden von uns verfolgt.
Durch die teilweise umfangreiche Kommunikation mit den Fahrzeughaltern, Betroffenen oder gegebenenfalls Rechtsvertreter, sowie eventuelle Fahrzeugführerermittlungen unsererseits erfolgt die Ahndung von den Verstößen über den Erlass von Verwarngeldangeboten (im Durchschnitt 28.282 Fälle im Jahr) und Bußgeldbescheiden (im Durchschnitt 5.892 Fälle im Jahr). Auch Fahrverbote für die Dauer von bis zu drei Monaten werden ausgesprochen. Für die Dauer des Fahrverbotes wird der Führerschein durch die Bußgeldstelle in amtliche Verwahrung genommen.
Sämtliche Bearbeitung erfolgt hier im Hause, hierzu zählt unter anderem auch das eigenständige Führen der Akte, diese ist für eventuelle Akteneinsichten und Gerichtsverfahren relevant.
Durch den Erlass eines Bußgeldbescheides kommt es teilweise zu Einsprüchen, von den Betroffenen selbst oder in Vertretung durch Rechtsanwälte, diese werden von der Bußgeldstelle bearbeitet und die bereits geführte Akte fortgeschrieben und anschließend gegebenenfalls über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur weiteren Entscheidung weitergeleitet.
Weiterhin überwacht die Bußgeldstelle, im Austausch mit der Kreiskasse, den Zahlungsverkehr und veranlasst gegebenenfalls Auszahlungen und/oder Umbuchungen. Im weiteren Verfahrensverlauf leitet die Bußgeldstelle eventuelle Erzwingungshaftmaßnahmen ein und begleitet diese.
Service Online-Anhörung
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anhörung in einem Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenverfahren erhalten. Nutzen Sie dazu bitte den folgenden Link:
Datenschutz
Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie über die Erhebung und Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten informiert.
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
- Telefon: 03366 35-0
- Fax: 03366 35-1111
- E-Mail schreiben: buero.landrat@l-os.de
Vertreten durch den Landrat:
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 wird die einheitliche Verarbeitung von Daten innerhalb der Europäischen Union geregelt. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Umgang mit Ihren Daten zusammengestellt.
Datenverwendung und -weitergabe
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns unter anderem per Antrag, E-Mail, Telefon oder auf andere Weise mitteilen oder die von Amts wegen ermittelt werden, werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, die für die Erfüllung des Gesetzes und der im Rahmen der Organisationshoheit des Landkreises zugewiesenen Aufgaben des Amtes für Recht, Ordnung und Straßenverkehr des Landkreises Oder-Spree, Hegelstraße 23 A, 15517 Fürstenwalde, Tel. 03361 5991361, E-Mail: strassenverkehrsamt@l-os.de, zwingend erforderlich sind.
Rechtsgrundlagen
- §§ 46 ff. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit §§ 474 ff. Strafprozessordnung (StPO)
- § 23 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in Verbindung mit §§ 37 ff. Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG)
Die personenbezogenen Daten werden gemäß §§ 49a ff. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zur weiteren Verarbeitung unter anderem an folgende zuständige Stellen übermittelt: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Behörden, Staatsanwaltschaft, Polizei, Gerichte, Rechtsanwälte.
Speicherdauer
Personenbezogene Daten, die das Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr erhebt, werden nach den Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) – Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen – hier: Bußgeldregelungen sowie nach § 23 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in Verbindung mit § 37 Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG) gespeichert.
Betroffenenrechte gemäß Artikel 13 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) insbesondere folgende Rechte:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 EU-DSGVO)
- Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 EU-DSGVO)
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen des Artikel 17 EU-DSGVO zutrifft (Artikel 17 EU-DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern eine der Voraussetzungen des Artikel 18 EU-DSGVO vorliegt (Artikel 18 EU-DSGVO)
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das den Interessen der betroffenen Person überwiegt und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 EU-DSGVO)
- Beschwerderecht, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, bei der Datenschutzbeauftragten des Landkreises Oder-Spree, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow und ebenso bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d EU-DSGVO)