Bußgeld
An den folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
- Freitag, 27. Dezember 2024
Achtung - geänderte Auffahrt:
Aufgrund einer Baumaßnahme ist die Hegelstraße in der Zeit vom 26. August 2024 bis 25. Oktober 2024 gesperrt, so dass die Auffahrt zum Amt nicht wie üblich über die Einfahrt Hegelstraße / Dr.-Cupei-Straße erreicht werden kann.
Aus Richtung Hangelsberg ist der Hegelstraße zu folgen bis zur Kreuzung Hegelstraße /A n der Staatsreserve (Tankstelle). Die Straße An der Staatsreserve ist rechts zu nehmen bis zur Abzweigung Fabrikstraße. Anschließend links abbiegen auf Dr.-Cupei-Straße.
Aus Richtung Stadt benutzen Sie die Zufahrt über die Trebuser Straße / Fabrikstraße. Der Fabrikstraße folgen und dann rechts abbiegen auf die Dr.-Cupei-Straße.
Die Zufahrt Trebuser Straße / Fabrikstraße ist stark frequentiert von Fußgängern und Radfahrern. Bitte nehmen Sie Rücksicht, insbesondere ab dem 2. September 2024, auf die Schulanfänger.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Bußgeldstelle ahndet die Geschwindigkeitsüberschreitungen der durch die landkreiseigenen Geschwindigkeitsmessgeräte (zwei mobile Messanlagen sowie zwei stationäre Messanlagen) erfassten Verstöße, der rund 750 Messstellen im Landkreis. Die entstandenen Messbilder werden ausgewertet und verarbeitet und die daraus resultierenden Verwarn- und Bußgeldvorgänge werden von uns verfolgt.
Durch die teilweise umfangreiche Kommunikation mit den Fahrzeughaltern, Betroffenen oder gegebenenfalls Rechtsvertreter, sowie eventuelle Fahrzeugführerermittlungen unsererseits erfolgt die Ahndung von den Verstößen über den Erlass von Verwarngeldangeboten (im Durchschnitt 28.282 Fälle im Jahr) und Bußgeldbescheiden (im Durchschnitt 5.892 Fälle im Jahr). Auch Fahrverbote für die Dauer von bis zu drei Monaten werden ausgesprochen. Für die Dauer des Fahrverbotes wird der Führerschein durch die Bußgeldstelle in amtliche Verwahrung genommen.
Sämtliche Bearbeitung erfolgt hier im Hause, hierzu zählt unter anderem auch das eigenständige Führen der Akte, diese ist für eventuelle Akteneinsichten und Gerichtsverfahren relevant.
Durch den Erlass eines Bußgeldbescheides kommt es teilweise zu Einsprüchen, von den Betroffenen selbst oder in Vertretung durch Rechtsanwälte, diese werden von der Bußgeldstelle bearbeitet und die bereits geführte Akte fortgeschrieben und anschließend gegebenenfalls über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur weiteren Entscheidung weitergeleitet.
Weiterhin überwacht die Bußgeldstelle, im Austausch mit der Kreiskasse, den Zahlungsverkehr und veranlasst gegebenenfalls Auszahlungen und/oder Umbuchungen. Im weiteren Verfahrensverlauf leitet die Bußgeldstelle eventuelle Erzwingungshaftmaßnahmen ein und begleitet diese.
Service Online-Anhörung
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anhörung in einem Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenverfahren erhalten. Nutzen Sie dazu bitte den folgenden Link: