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Ausländerbehörde

Herzlich willkommen auf der Seite der Ausländerbehörde des Landkreis Oder-Spree. Hier finden Sie nützliche Informationen zu unseren Dienstleistungen.

Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für Menschen aus aller Welt und entscheidet in verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Ausländern, die in der Bundesrepublik Deutschland leben sowie aufhältig sind.

Die Ausländerbehörde des Landkreis Oder-Spree berät Sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allen Fragen des Ausländerrechts. Wir bitten um Verständnis, dass situationsbedingt nicht alle Anfragen zeitnah bearbeitet werden können. Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte erfolgen können, da eine zweifelsfreie Klärung Ihrer Identität am Telefon nicht möglich ist.

Wichtige Änderung ab dem 1. Mai 2025: Digitale Lichtbilder bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen

Ab dem 1. Mai 2025 trat eine bundesweite gesetzliche Neuregelung in Kraft: Bei der Beantragung von hoheitlichen Dokumenten, wie Reiseausweisen oder Aufenthaltstiteln, dürfen ausschließlich digital erstellte biometrische Lichtbilder verwendet werden.

Sie können Ihr digitales biometrisches Lichtbild direkt bei uns für 6,00 Euro pro Person erstellen lassen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde stehen Ihnen bei der Erstellung des Fotos unterstützend zur Seite.

Selbstverständlich können Sie auch zertifizierte Fotodienstleistende in Ihrer Nähe aufsuchen, um ein digitales biometrisches Lichtbild erstellen zu lassen. Diese übermitteln das Foto über ein sicheres Verfahren direkt an die zuständige Behörde. Weitere Informationen stellt das Bundesinnenministerium unter www.personalausweisportal.de bereit.

Hinweis zur bargeldlosen Zahlung

Ab dem 1. April 2024 ist für gebührenpflichtige Dienstleistungen auch die bargeldlose Zahlung per EC-Karte möglich.

Hinweis zur elektronischen Terminvereinbarung

Persönliche Vorsprachen können nur im Rahmen einer vorherigen Terminvergabe erfolgen. Bitte achten Sie bei der Buchung auf die korrekte Auswahl des Bereiches, für den Sie einen Termin buchen möchten. Falsch gebuchte Termine können durch das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration bei Vorsprache nicht bearbeitet werden. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Online-Terminvergabe

Sollte online kein Termin verfügbar sein oder Ihr Anliegen eine zeitnahe Bearbeitung erfordern, sprechen Sie gern ohne Termin innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten vor. Sofern kapazitär möglich, wird Ihr Anliegen auch ohne vorherige Terminvereinbarung bearbeitet. Bitte planen Sie für diesen Fall eine längere Wartezeit ein.

Online-Anträge

Sie können Ihre Anliegen jetzt digital einreichen. Bitte wählen Sie dazu den passenden Antrag aus. Eine Übersicht der verfügbaren Online-Anträge finden Sie auf der folgenden Seite:

Online-Anträge

Hinweise für Ukraine-Geflüchtete

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine wenden sich bitte an die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH):

Die ZABH ist für die Verteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte in Brandenburg zuständig.
Aufnahmeanfragen in den Landkreis Oder-Spree können nur über die ZABH erfolgen. Da der Landkreis Oder-Spree für das Jahr 2026 keine Aufnahmeverpflichtung hat, können Aufnahmen nur in besonderen Einzelfällen erfolgen. Gründe hierfür sind zum Beispiel der Zuzug zur Kernfamilie (Ehegatten, Lebenspartnerschaften) oder bei einem nachzuweisenden Pflegeunterstützungsbedarf. Wenden Sie sich bei Fragen gerne per E-Mail an integration@l-os.de oder telefonisch an die 03366 35-2301.

Aktuell ist für ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass ein visumfreier Aufenthalt im Bundesgebiet für bis zu 90 Tage möglich. Eine gesonderte Antragstellung bei der Ausländerbehörde muss nicht erfolgen. Für eine Verlängerung des 90-tägigen visumfreien Aufenthaltes ist jedoch eine Kontaktaufnahme per E-Mail über integeration@l-os.de erforderlich.

Am 3. März 2022 wurde auf Ebene der Europäischen Union die sogenannte Schutzgewährungsrichtlinie durch einen Ratsbeschluss erlassen. Die Durchführung eines langwierigen Asylverfahrens ist aufgrund der beschlossenen Richtlinie nicht notwendig. Die Betroffenen haben aber weiterhin das Recht, einen Asylantrag zu stellen.

Auf der Grundlage der Richtlinie können aus der Ukraine Vertriebene einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen. Der Aufenthalt wird für zwei Jahre bis zum 4. März 2027 gewährt. Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 (1) Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2027 ohne Verlängerung fort. Entsprechend der Regelungen ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde zur Verlängerung nicht notwendig. Es werden keine diesbezüglichen Termine vergeben.

Der Aufenthaltstitel berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus ist der Zugang ins Sozialleistungssystem gegeben.

Mit der Erteilung des Titels verbunden ist seit dem 1. Juni 2022 die Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land Brandenburg für die Dauer von drei Jahren. Bis zum 31. Mai 2022 beauflagte Verpflichtungen zur Wohnsitznahme im Landkreis Oder-Spree bleiben bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage möglich.

Unsere Leistungen im Überblick