BAföG
Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Wer kann diese Leistung beantragen?
Schülerinnen, Schüler und Auszubildende an den in § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz bezeichneten Ausbildungsstätten. Ein Verzeichnis der förderungsfähigen Ausbildungsstätten finden Sie auf der Seite zur Ausbildungsförderung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Ausbildungsförderung wird mit Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht - frühestens aber ab Schuljahres- beziehungsweise Ausbildungsbeginn. Zur Fristwahrung genügt ein formloses Antragsschreiben.
Für die Antragstellung benötigen Sie Formblätter, welche Sie im Amt für Ausbildungsförderung erhalten (alternativ auch auf Internetseite zum Bundesausbildungsförderungsgesetz des Bundes erhältlich).
Sie haben im Land Brandenburg auch die Möglichkeit den Antrag online auszufüllen und nach einer Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden. Dafür verwenden Sie bitte die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder senden den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung.
Weiterhin werden für die Bearbeitung des Antrags die im folgenden Hinweisblatt angegebenen Unterlagen (sofern zutreffend) benötigt.
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Hinweisblatt PDF-Datei: 127 kB , Stand: 19. Januar 2022 Hinweis: nicht barrierefrei , Beschreibung: Hinweisblatt zu neben den Formularen einzureichenden Unterlagen und Nachweisen bei der Beantragung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Den vollständig ausgefüllten Antrag mit den notwendigen Unterlagen können Sie über das Uploadportal hochladen, per Post senden oder persönlich im Amt für Ausbildungsförderung abgeben.
Die Bearbeitungszeit beträgt bei vollständigen Anträgen (mit allen notwendigen Unterlagen) bis zu drei Monate.
Die Leistungsgewährung erfolgt für ein Schul- beziehungsweise Ausbildungsjahr.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern des Amtes für Ausbildungsförderung.
Ebenso erhalten Sie Informationen über die kostenfreie bundesweite Rufnummer 0800 BAFOEG1 (oder 0800 2236341) oder auf der Internetseite zum Bundesausbildungsförderungsgesetz.