Inhalt

Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG)

Um den Weg zur mehr Gemeinschaft, Verständnis und Mut im Umgang mit seelischen Themen zu verfolgen, existiert im Landkreis Oder-Spree eine Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft. Das Gremium setzt aus allen an der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oder-Spree beteiligten Trägern, Einrichtungen, Diensten, Behörden und Psychiatrieerfahrenen zusammen (gemäß § 7 Absatz 2 des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG).

Ein gemeinsames Ziel ist es, bei der Gestaltung einer bedarfsgerechten Versorgung mitzuwirken und durch Öffentlichkeitsarbeit noch bestehende Berührungsängste gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen abzubauen.

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz) vom 5. Mai 2009 zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022.

Im Landkreis Oder-Spree bestehen aufgrund der flächenmäßigen Größe derzeit zwei dauerhafte Arbeitskreise, für die Region PSAG-Ost und für die Region PSAG-West. Zudem wurde eine Unterarbeitsgruppe „Prävention Obdachlosigkeit“ gegründet.

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft nimmt auf der Grundlage des § 7 in Verbindung mit dem § 6 Absatz 3 und 4 des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes unter anderem folgende Aufgaben wahr:

Die Förderung der Zusammenarbeit und des fachlichen Austausches der an der Versorgung psychisch Kranker und seelisch behinderten Personen beteiligten Träger, Einrichtungen, Dienste, Behörden und Personen.

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft fördert die Teilhabe von Experten und Expertinnen aus Erfahrung (Psychiatrie-Erfahrene). Die Teilhabe ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit.

Die Mitglieder der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft arbeiten mit dem zuständigen Dezernat und den zuständigen Ämtern des Landkreises vertrauensvoll zusammen. Ihr Votum ist von den zuständigen Behörden bei Planungen und Entscheidungen für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung zu hören (§ 7 Absatz 3 und 4 Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz).

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft berät bei der Planung und Umsetzung einer gemeindenahen und bedarfsgerechten psychosozialen Versorgung und gibt Empfehlungen an die politischen Entscheidungsträger.

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft gestaltet unter anderem jährlich im Zeitraum um den internationalen Tag der seelischen Gesundheit am 10. Oktober Veranstaltungen, um den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das regionale Netzwerk von unterstützenden Angeboten der psychosozialen Versorgungslandschaft näher zu bringen. Die Tage der seelischen Gesundheit bieten die Gelegenheit, sich gegenseitig auszutauschen, unterschiedliche Strategien und Angebote zur Gesunderhaltung kennen zu lernen und Barrieren abzubauen.

Der Podcast des Radio Slubfurt e.V. zum Thema Seelische Gesundheit - „Zusammen der Angst das Gewicht nehmen“ aus dem 2023 bietet einen Einblick in einen themenspezifischen Beitrag dieser Veranstaltungen.

Zukünftig werden hier Informationen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft veröffentlicht.

Bei Fragen beziehungsweise Anmerkungen und/oder Interesse an einer Mitarbeit in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft können sie sich gerne an folgende Personen wenden.

Psychiatriekoordination:

Sprecher Experten aus Erfahrung:

Sprecher der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft:

Grüne Schleife für Akzeptanz psychischer Erkrankungen © Aktionsbündnis Seelische Gesundheit