Schornsteinfegerwesen
An den folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
- Freitag, 4. Oktober 2024
- Freitag, 1. November 2024
- Freitag, 27. Dezember 2024
Achtung - geänderte Auffahrt:
Aufgrund einer Baumaßnahme ist die Hegelstraße in der Zeit vom 26. August 2024 bis 25. Oktober 2024 gesperrt, so dass die Auffahrt zum Amt nicht wie üblich über die Einfahrt Hegelstraße / Dr.-Cupei-Straße erreicht werden kann.
Aus Richtung Hangelsberg ist der Hegelstraße zu folgen bis zur Kreuzung Hegelstraße /A n der Staatsreserve (Tankstelle). Die Straße An der Staatsreserve ist rechts zu nehmen bis zur Abzweigung Fabrikstraße. Anschließend links abbiegen auf Dr.-Cupei-Straße.
Aus Richtung Stadt benutzen Sie die Zufahrt über die Trebuser Straße / Fabrikstraße. Der Fabrikstraße folgen und dann rechts abbiegen auf die Dr.-Cupei-Straße.
Die Zufahrt Trebuser Straße / Fabrikstraße ist stark frequentiert von Fußgängern und Radfahrern. Bitte nehmen Sie Rücksicht, insbesondere ab dem 2. September 2024, auf die Schulanfänger.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Schornsteinfegerrecht
Grund- und Wohnungseigentümer haben ab dem 1. Januar 2013 die freie Wahl, welchen Schornsteinfegerbetrieb sie mit der Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten beauftragen. Die Arbeiten dürfen aber nur durch Betriebe durchgeführt werden, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erfüllen. Das Schornsteinfegerregister bietet nach § 3 des Schornsteinfeger Handwerksgesetzes (SchfHwg) einen Überblick darüber, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffenden Kehrbezirks zuständig. Sie umfassen unter anderem die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlage, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids und die erforderliche Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine.
Ausschreibungs- Auswahl- und Bestellungsverfahren
Für jeden Kehrbezirk im Landkreis ist ein(e) bevollmächtigte(r) Bezirksschornsteinfeger(in) bestellt. Dieser Bestellung geht ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach der Brandenburgischen Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung voraus.
Die konkreten Informationen zu den Ausschreibungen der Kreisordnungsbehörden entnehmen Sie bitte dem Internetportal www.bund.de - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) - Tätigkeitsfeld: Handwerk und Produktion.