Inhalt

Agrarentwicklung

  1. Frau Wolff

    Agrarentwicklung, Düngeverordnung, Investitionsförderung
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  2. Frau Schirrmacher

    Agrarentwicklung
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  3. Frau Lindemann

    Agrarentwicklung
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  4. Frau Fielitz

    Untere Jagd- und Fischereibehörde
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  5. Frau Sakrenz

    Untere Jagd- und Fischereibehörde
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  6. Herr Jänisch

    Untere Jagd- und Fischereibehörde
    Sachbearbeiter

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

  7. Frau Traube

    Untere Jagd- und Fischereibehörde, Handelsklassen
    Sachbearbeiterin

    Schneeberger Weg 40
    Haus N
    15848 Beeskow

Datenschutzrechtliche Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 für das Landwirtschaftsamt.

Der sorgfältige und gewissenhafte Umgang sowie der Schutz Ihrer persönlichen Daten sind uns sehr wichtig. Gemäß Artikel 13 und 14 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck das Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Betroffenenrechte Sie haben.

Damit Sie Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen können, informiert Sie der Verantwortliche gemäß Artikel 4 Nummer 7 Datenschutzgrundverordnung über Nachstehendes:

1. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung von Aufgaben (gemäß Artikel 13 Absatz Buchstabe a Datenschutzgrundverordnung)

ist der

  1. Landkreis Oder-Spree

    Breitscheidstraße 7
    15848 Beeskow

Vertreten durch den Landrat:

  1. Herr Frank Steffen

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten (gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung)

  1. Frau Steffi Herrmann

    Dezernat II
    Datenschutzbeauftragte

    Breitscheidstraße 7
    15848 Beeskow

3. Zweck (gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c Halbsatz 1 Datenschutzgrundverordnung) und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c Halbsatz 2 Datenschutzgrundverordnung)

Die Erhebung, Speicherung und Weiterleitung der personenbezogenen Daten durch das Landwirtschaftsamt in den Fachbereichen Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Jagd und Fischerei erfolgen anlassbezogen für die Antragsbearbeitung und werden hierfür zur Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen benötigt.

Antragsarten als untere Verwaltungsbehörde und in Selbstverwaltungsangelegenheiten zum Beispiel:

  • Anmeldung zur Registrierung der Übernahme eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes,
  • Anmeldung zur Registrierung der Wiedereinrichtung beziehungsweise Neugründung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes,

Rechtsgrundlage: Mindestgrößenbeschluss nach der landwirtschaftlichen Alterskasse gemäß § 1 Absatz 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG); Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Artikel 6 Absatz 2 und 3 Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 5 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet.

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) sowie spezialgesetzlichen Regelungen (Abgabenordnung (AO), VO(EG) Nummer 183/2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (Futtermittelhygiene Verordnung), entsprechend Einführungsgesetzbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie Düngeverordnung (DüV), Düngegesetz (DüngG), Bundesjagdgesetz, Fischereigesetz) verarbeitet.

4. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Anderenfalls ist eine Antragsbearbeitung und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nicht möglich.

Die Bereitstellung eines Mindestmaßes personenbezogener Daten (Name, Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer) ist immer dann zwingend erforderlich, wenn Ihre Identität feststehen muss. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie bei der Behörde einen Antrag stellen oder wenn Sie von der Behörde eine Auskunft einholen wollen. In beiden Fällen ist das Ergebnis ein an Sie gerichtetes Schreiben oder Ausweis (Berechtigungsschein, gebührenpflichtiger Bescheid, einfaches Schriftstück, E-Mail und so weiter). Anträge und schriftlich zu beantwortende Anfragen oder Auskunftsersuchen können daher nicht anonym gestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür liefern unter anderem die §§ 22 bis 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfG). Gegebenenfalls sind für die Bearbeitung eines Antrags auch weitere personenbezogene Daten erforderlich, zum Beispiel der Nachweis bestimmter Sachkenntnisse oder Zeugnisse. Wenn Sie Ihre Identität nicht preisgeben wollen, müssen Sie auf das Stellen eines Antrages oder die rechtsverbindliche Auskunft verzichten.

5. Empfänger von personenbezogenen Daten (gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung)

Ihre personenbezogenen Daten werden, sofern dies für die sachgerechte Bearbeitung des Vorgangs erforderlich ist, an die fachlich zuständigen Ämter beziehungsweise Organisationseinheiten innerhalb des Verantwortlichen sowie an vertraglich gebundene Auftragsverarbeiter weitergegeben. Zudem können unter Umständen im Zuge von Wartungsarbeiten der Fachanwendung (Artikel 28 folgende Datenschutzgrundverordnung) personenbezogene Daten durch Auftragsverarbeiter verarbeitet werden.

Abhängig von der Art des Antrages werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an Bedienstete des Sachgebietes Landwirtschaft, sofern dies zur Bearbeitung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn hierzu eine gesetzliche oder rechtliche Verpflichtung besteht beziehungsweise nach rechtmäßigem Auskunfts- und beziehungsweise oder Amtshilfeersuchen, um die gesetzlichen Aufgaben nach den oben genannten Rechtsgrundlagen erfüllen zu können.

Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren, in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung oder sonstigen ausgewählten Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten, namentlich das Ministerium für Ländlichen Raum (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg), der unteren Naturschutzbehörde, den unteren Forstbehörden, der unteren Bauaufsichtsbehörde, der unteren Veterinärbehörde, der unteren Vermessungs- und Flurneuordnungsbehörden, den Notare sowie dem Statistischen Landesamt werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.

Daneben kann auch eine Weitergabe an andere Behörden der EU-, Bundes-, Länder- oder Kommunalverwaltung erfolgen, wenn dies zur Bearbeitung des Vorgangs erforderlich ist oder diesbezügliche Melde- beziehungsweise Informationspflichten bestehen.

6. Übermittlung (gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung)

Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

7. Speicherung Ihrer Daten (gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a Datenschutzgrundverordnung)

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landkreis Oder-Spree so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen nach der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) betragen in der Regel zwischen drei Jahren und dauerhafter Aufbewahrung.

8. Ihre Rechte (gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung)

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung). Im Auskunftsantrag sollte konkret das Anliegen bereits genannt werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Denn hier sind kurze gesetzliche Fristen zu beachten.
  • Recht auf unverzügliche Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 Datenschutzgrundverordnung)
  • Recht auf unverzügliche Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen des Artikel 17 Datenschutzgrundverordnung zutrifft (zum Beispiel, wenn der Zweck erreicht ist). Der Anspruch bemisst sich deshalb danach, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben noch benötigt wird. Ausnahmen: Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, die Durchsetzung von Rechtsansprüchen, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche und geschichtliche Zwecke.
  • Recht auf Einschränkung gemäß Artikel 18 Datenschutzgrundverordnung der Datenverarbeitung (zum Beispiel bei laufendem Widerspruchsverfahren): Für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit oder wenn das Widerspruchsverfahren in den Erfolgsaussichten offen ist. Der Einschränkung steht eine Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 Datenschutzgrundverordnung): Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit bei automatisierten Verfahren.
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung. Wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift die verantwortliche Stelle zur Verarbeitung verpflichtet, ergeben sich keine Erfolgsaussichten.
  • Widerrufsrecht bei Einwilligungen: Sie haben das Recht, eine abgegebene datenschutzrechtliche Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Sie haben ferner gemäß Artikel 77 Datenschutzgrundverordnung das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die für den Landkreis Oder-Spree zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht entnehmen.