Inhalt

Heilpraktikerprüfung

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Beantragt werden kann:

  • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis

Gebühr

Die Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist gebührenpflichtig (zur Zeit 102 Euro entsprechend. Punkt 7.13.3.1 der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz), ein Ablehnungsbescheid wird mit einer Gebühr von 51 Euro in Rechnung gestellt. Bei Erteilung nach Aktenlage beträgt die Gebühr 135 Euro entsprechend Punkt 7.13.3.2 der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Anmeldezeitraum

  • Anmeldungszeitraum vom 1. Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres für die Prüfung im März
  • Anmeldungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres für die Prüfung im Oktober

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
  • Unterlagen entsprechend Punkt 4.1 der Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz des Landes Brandenburg vom 8. März 2012:
    • ein tabellarischer Lebenslauf
    • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Antragstellung ausgestellt sein darf
    • eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Antragstellung ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
    • ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die achte Schulklasse abgeschlossen hat, beglaubigte Kopie
    • Vorlage eines gültigen Personalausweises

Zusätzliche Hinweise

Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:

  • am dritten Mittwoch im März
  • am zweiten Mittwoch im Oktober

Antragstellung

Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Wohnort, zuständigen Gesundheitsamt im Land Brandenburg und reichen diesen mit allen notwendigen Unterlagen persönlich ein.

Landkreis Oder-SpreeGesundheitsamtBreitscheidstraße 715848 Beeskow

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt Teil 1, Seite 251 - Bundesgesetzblatt Teil 3, Gliederungsnummer: 2122-2) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Achten Euro-Einführungsgesetzes vom 23. Oktober 2001 (Bundesgesetzblatt Teil 1, Seite 2702, 2705).

Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 8. März 2012 (Aktenblatt Seite 419)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck das Gesundheitsamt Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.

1. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

  1. Gesundheitsamt

    Sekretariat - Beeskow

    Brandstraße 39
    Haus R
    15848 Beeskow

Sie erreichen die zuständige Datenschutzbeauftragte unter:

  1. Frau Steffi Herrmann

    Büro des Landrates
    Datenschutzbeauftragte

    Breitscheidstraße 7
    15848 Beeskow

2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes sowie des Infektionsschutzgesetzes.

Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, insbesondere durch fachliche Beratung und Aufklärung auf gesunde und gesundheitsfördernde Lebensverhältnisse und gleiche Gesundheitschancen für alle hinzuwirken. Der Öffentliche Gesundheitsdienst stärkt die gesundheitliche Eigenverantwortung und wirkt auf die Vermeidung von Gesundheitsrisiken und gesundheitlichen Beeinträchtigungen hin.

Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben.

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.

3. Empfänger Ihrer Daten

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben und somit erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.

Für die Gesundheitsberichterstattung des Landes werden ausschließlich statistische Daten an das Landesgesundheitsamt, an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, an das Landesamt für Statistik sowie an das Krebsregister durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte anonymisiert und verschlüsselt übermittelt.

Zu erhebende und zu übermittelnde Daten:

  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten
  • Ergebnisse der Screening-Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes einschließlich Impfdaten
  • Ergebnisse der Screening-Untersuchungen des Zahnärztlichen Dienstes
  • Daten der Trinkwasserüberwachung
  • Daten der Badegewässerüberwachung
4. Speicherung Ihrer Daten

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz und dem Infektionsschutzgesetz sind wir dazu verpflichtet, diese Daten bis zu 10 Jahren nach Abschluss der Fallbearbeitung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften wie unter anderem der Röntgenverordnung sowie dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz sind Aufbewahrungsfristen bis zu 30 Jahren gefordert.

5. Ihre Rechte

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung aus Ihrer Sicht unrichtiger Daten verlangen.

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.

Sie haben ferner das Recht, die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu informieren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow