Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
Können Sie und die gegebenenfalls mit Ihnen zusammenlebenden Kinder und Partner oder Partnerin Ihren Lebensunterhalt im Moment nicht oder nur teilweise aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern, können Sie Grundsicherungsgeld erhalten. Es sichert den Mindestbedarf für Erwerbsfähige ab.
Antragstellung
Grundsicherungsgeld wird nur auf Antrag erbracht. Grundsätzlich gilt: sind Leistungen sind erst ab dem Monat der Antragstellung möglich. Stellen Sie Ihren Antrag somit rechtzeitig und so früh wie möglich.
Jobcenter Online
Weniger Wege, mehr Service - online. Schnell und sicher Grundsicherungsgeld beantragen, Veränderungen mitteilen und Unterlagen einreichen:
Antrag auf Grundsicherungsgeld (Erstantrag) Antrag auf Weiterbewilligung von Bürgergeld Unterlagen einreichen (Grundsicherungsgeld) Veränderungen mitteilen (Grundsicherungsgeld)
Hinweis zum Antrag auf Weiterbewilligung: Ab dem 1. Juli 2026 benötigt das Jobcenter aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen zusätzlich zum Weiterbewilligungsantrag die Anlage zur Selbstauskunft über das Vermögen (VM).
Bitte füllen Sie deshalb zu einem Weiterbewilligungsantrag ab dem 1. Juli 2026 auch die Anlage VM aus und laden diese entweder als Nachweis zum Antrag hoch oder nutzen die Möglichkeit Unterlagen einreichen.
Die erforderlichen Nachweise können Sie ebenfalls direkt hochladen. Der Antrag und die hochgeladenen Dokumente werden dann einfach digital an das Jobcenter des Landkreises Oder-Spree übermittelt. Für eine schnelle Kontaktaufnahme sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse und Rufnummer hinterlassen.
Nachdem Sie das Online-Formular über den Button "Einreichen" an das Jobcenter übermittelt haben, erscheint auf Ihrem Bildschirm ein Nachweis über den Eingang des Formulars beim Jobcenter. Dieser enthält eine Vorgangsnummer. Bitte nehmen Sie den Nachweis zu Ihren Unterlagen. Nur so können Sie nachweisen, dass und wann der Antrag beim Jobcenter eingegangen ist.
Gibt es mit dem Online-Antrag technische Probleme, können Sie diese über die E-Mail-Adresse jobcenter@l-os.de melden.
Hinweis: Derzeit ist es aufgrund technischer Probleme nicht möglich Anträge zwischenzuspeichern, um die Antragstellung später fortzusetzen. An der Behebung des Fehlers wird gearbeitet. Für die technischen Schwierigkeiten bitten wir um Entschuldigung.
Online-Terminvergabe (nur Eisenhüttenstadt)
Buchen Sie Ihren Wunschtermin in der Regionalstelle Eisenhüttenstadt ganz einfach online und vermeiden Sie damit lange Wartezeiten.
In vier Schritten zu Ihrem Termin
- Anliegen wählen
- Auswahl des Termins
- Kontaktdaten eintragen
- Fertig
Sie können Termine im Bürgerservice für folgende Anliegen vereinbaren:
- Ausgabe Erstantrag
- Abgabe Unterlagen
- Abgabe Weiterbewilligungsantrag
- Mobilitätsticket Brandenburg
Sie können Termine der Arbeitsvermittlung für folgende Anliegen vereinbaren:
- Ortsabwesenheit
- Unterstützung im Bewerberprozess
- Beratung zu Arbeit und Ausbildung
- Fragen zu Sprach- und Integrationskursen
Sie können Termine der Leistungsabteilung für folgende Anliegen vereinbaren:
- Abgabe Erstantrag
- Umzug
- Bildung und Teilhabe
- Ich habe noch kein Geld erhalten
Sie werden zur vereinbarten Uhrzeit im Wartebereich mit Ihrer Wartenummer aufgerufen beziehungsweise von dort abgeholt.
Nur das von Ihnen ausgewählte Anliegen kann im Gespräch geklärt werden. Bitte bringen Sie zum Termin ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wenn Sie Fragen zur Buchung des Online-Termins haben, rufen Sie uns gerne unter 03364 505-4799 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wie stelle ich einen Antrag?
- Füllen Sie die entsprechenden Antragsformulare möglichst vollständig aus oder nutzen Sie unsere Online-Anträge zur Antragstellung.
- Füllen Sie alle Anlagen, die für Sie zutreffend sind, aus und fügen Sie diese Ihrem Antrag bei.
- Reichen Sie Ihren Antrag mit allen notwendigen Anlagen und Nachweisen unterschrieben zum Landkreis Oder-Spree (optional: per Post, per Fax, per Mail, persönlich) ein.
- Warten Sie auf Ihre Antwort. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden Ihren Antrag unverzüglich bearbeiten.
Durch vollständige Angaben und Unterlagen können unnötige Rückfragen und Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung vermieden werden.
Erhalten Sie bereits Grundsicherungsgeld und benötigen Sie mit Ende der Befristung Ihres Bewilligungsbescheides weiterhin Grundsicherungsgeld, reichen Sie bitte etwa sechs Wochen vor Ablauf der Befristung einen ausgefüllten und unterschriebenen Weiterbewilligungsantrag ein. Dieser ist einmal für die gesamte Bedarfsgemeinschaft auszufüllen und mit den notwendigen Anlagen einzureichen.
Eine zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung der Leistungen ist nur dann möglich, wenn Sie den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig stellen und auch hierbei alle für die Anspruchsprüfung und Entscheidung erforderlichen Angaben vollständig vorlegen.
Antragsformulare zum Ausdrucken
Für die schriftliche Beantragung von Leistungen auf Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch nutzen Sie bitte die Formulare und die entsprechenden Anlagen der Bundesagentur für Arbeit.
Bitte beachten Sie: Bitte nutzen Sie die abweichenden Ausfüllhinweise des kommunalen Jobcenters, da diese von denen der Bundesagentur für Arbeit abweichen. Sollten Sie Ihre Anliegen online übermitteln wollen, nutzen Sie bitte unsere Online-Anträge und nicht die Anträge der Bundesagentur.
Aktuelle Hinweise
Zum 1. Juli 2026 treten folgende Änderungen in Kraft:
Umbenennung Bürgergeld in Grundsicherungsgeld
Die Bezeichnung Bürgergeld darf noch bis 30.11.2026 weiterverwendet werden.
Vermögen
Es gibt keine Karenzzeit mehr bei der Berücksichtigung von Vermögen.
Die Höhe des geschützten Vermögens richtet sich gestaffelt nach dem Alter.
Selbst genutztes Wohneigentum bleibt weiterhin besonders geschützt.
Vermittlungsvorrang
Die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung hat Vorrang vor Leitungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Ist es erforderlich und zumutbar soll eine Vollzeittätigkeit aufgenommen werden. Bei selbständig Tätigen ist spätestens nach einem Jahr zu prüfen, ob ein Verweis auf eine Beschäftigung zumutbar ist.
Eingliederung Langzeitarbeitsloser
Für den Arbeitgeberzuschuss ist künftig die Dauer des Leistungsbezuges entscheidend. Geförderte Arbeitsverhältnisse werden arbeitslosenversicherungspflichtig.
Leistungsminderungen
Die Minderungen bei Pflichtverletzungen werden verschärft, insbesondere für Arbeits- und Terminverweigerer. Für Menschen mit psychischer Erkrankung gilt ein besonderer Schutz
Frühzeitige Aktivierung „Erziehender“
Ist die Erziehung bei gesicherter Betreuung durch eine Tageseinrichtung oder –Pflege nicht gefährdet, ist die Aufnahme einer Arbeit oder Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit zumutbar.
Kooperationsplan
Das erste Beratungsgespräch hat zwingend im Jobcenter stattzufinden (Ausnahmen eng begrenzt).
Das bisherige Schlichtungsverfahren wird abgeschafft.
Zur Mitwirkung und zu Eigenbemühungen bei Nichterscheinen zum Gespräch, Nichtzustandekommen oder Nichtbefolgen des Kooperationsplans kann per Bescheid aufgefordert werden. Die Verletzung dieser Verpflichtungen kann zu Leistungsminderungen führen.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Es werden keine Kosten übernommen, die unverhältnismäßig hoch sind (unverhältnismäßig: Kosten > 1,5-fache des Angemessenheitswertes) oder die eine „schlüssig“ bestimmte Quadratmeterhöchstmiete übersteigen
Rügepflicht bei Verstoß gegen die „Mietpreisbremse“
In diesen Fällen gilt die „Karenzzeit“ nicht bzw. nur eingeschränkt (etwa bei Bedarfs-gemeinschaften mit Kindern).
Leistungsübersicht
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes setzen sich aus dem Regelbedarf und den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Zusätzlich können Mehrbedarfe, Leistungen zur Bildung und Teilhabe oder auch einmalige Bedarfe gewährt werden.