Umlegungsausschuss
Bodenordnung im Landkreis Oder-Spree
Bodenordnung ist immer notwendig, wenn die planerischen Vorstellungen der Kommunen umgesetzt werden sollen und keine freiwilligen Lösungen herbeigeführt werden können, ohne überhöhten Forderungen der Beteiligten nachzugeben. In zunehmenden Maße gewinnt die Bodenordnung auch in den neuen Bundesländern an Bedeutung, sei es zur Realisierung von Bebauungsplänen oder zur Neuordnung der Grundstücksgrenzen im innerörtlichen Bereich.
Es stehen verschiedene Verfahren für die Entwicklung von Bauland zur Verfügung, wobei es immer empfehlenswert ist, sich frühzeitig für das angemessene Bodenordnungsinstrument zu entscheiden. Insbesondere vor dem Hintergrund der kostengünstigen Bereitstellung von Bauland in vergleichsweise kurzer Zeit, sollen die nachfolgenden Ausführungen Einblick in die gesetzlichen Bodenordnungsverfahren Umlegung und vereinfachte Umlegung gewähren und deren Einsatzmöglichkeiten für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung aufzeigen.
Umlegung (§§ 45 bis 79 Baugesetzbuch)
Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Zweck der Umlegung ist die Erschließung oder Neugestaltung eines Gebietes, indem bebaute oder unbebaute Grundstücke neu geordnet werden, so dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Vereinfachte Umlegung (§§ 80 bis 84 Baugesetzbuch)
Durch die vereinfachte Umlegung sollen die Grundstücksgrenzen so verändert werden, dass eine ordnungsgemäße Bebauung einschließlich Erschließung ermöglicht, die bauliche Nutzbarkeit verbessert oder baurechtswidrige Zustände beseitigt werden.
Beide Verfahren sind im Rahmen ihrer Zulässigkeitsvorraussetzungen geeignete und bewährte Instrumente, kostengünstig Bauland zu mobilisieren.