Tierschutz
Aufgaben
Im Fachgebiet Tierschutz werden durch das Veterinär- und Landwirtschaftsamt auf der Grundlage des geltenden Tierschutzrechtes alle amtlichen Aufgaben der Landkreise zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Tierschutzrecht durchgeführt. Für nach Tierschutzgesetz genehmigungspflichtige gewerbliche Tierhaltungen werden nach Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen entsprechende Genehmigungen erteilt.
Schwerpunkte
- Ausstellung von Befähigungsnachweisen gemäß Tierschutztransport-Verordnung
- Erteilung von Sachkundebescheinigungen gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung
- Erteilung von Genehmigungen nach § 11 Tierschutzgesetz
- Überwachung der Tierhaltungen mit § 11 Tierschutzgesetz
- Überwachung der Nutztierhaltungen
- Überwachung der Schlachtbetriebe des Landkreises hinsichtlich der Einhaltung der geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Schlachtung
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen wegen Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht
- Einleitung von Maßnahmen auf der Grundlage des geltenden Verwaltungsrechtes
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Abgabe von Straftaten an die Staatsanwaltschaft
Hinweise und weitere Informationen
- Anmeldung von innergemeinschaftlichen Tiertransporten und Tiertransporten in Drittländer Text: Beitrag , Stand: 31. Mai 2024 , Beschreibung: TSCH-MBL-07
- Fundtiere Text: Beitrag , Stand: 31. Juli 2024 , Beschreibung: TSCH-MBL-15
- Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz Text: Beitrag , Stand: 31. August 2022 , Beschreibung: TSCH-MBL-16
- Tierschutz-Hundeverordnung für Hundehalter Text: Beitrag , Stand: 31. August 2022 , Beschreibung: TSCH-MBL-20
Giftpflanzen - Informationen für Pferdehalter
Dieser Film wurde von Hanna Ritzel produziert und mit der Unterstützung der Arbeitsgruppe: Pferd aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg bereitgestellt.