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Gewaltfreie Verwaltung

Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Die Geschäfts- und Fachbereiche, Ämter und Einrichtungen der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree sind gewaltfreie Orte. Gleiches gilt für die Einsatzorte im Rahmen der Außendiensttätigkeit. Alle Beschäftigte sowie ihre Bürger gehen hier partnerschaftlich miteinander um.

Gewalt gegen Beschäftigte und Bürger in der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree wird nicht toleriert.

Deshalb werden wir gemeinsam alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Auftreten von Gewalt und Gefährdungen von Beschäftigten und Bürgern in unserem Verantwortungsbereich zu vermeiden.

Es gilt hierbei der Grundsatz: „Null Toleranz gegenüber Gewalthandlungen.“

Der Begriff „Gewalthandlungen“ umfasst:

  • jede Form von physischer und psychischer Gewalt
  • Bedrohungen
  • das Mitbringen und Zeigen von Waffen jeder Art
  • sexuelle Übergriffe
  • Beleidigungen
  • Mobbing
  • Stalking
  • Sachbeschädigungen

Sollte es trotz des Grundsatzes der Gewaltfreiheit zu Straftaten kommen, werden diese von der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree konsequent geahndet und zur polizeilichen Anzeige gebracht.

Beeskow, 23. November 2018

Rolf Lindemann

Landrat