Unterbringung
Aktueller Hinweis zur Terminvergabe
Die Vorsprache im Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration erfolgt nach vorheriger telefonischer Vereinbarung und Terminvergabe. Eine persönliche Vorsprache ohne Termin erfolgt nur in dringend erforderlichen Sachverhalten.
Erreichbarkeit
- 03366 35-2301
- integration@l-os.de (zentrale E-Mail-Adresse)
Asylsuchende, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, wohnen in der Regel zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen, die von den Bundesländern organisiert und getragen werden.
Die Pflicht, in einer solchen Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, endet für Asylbewerber jedoch nach wenigen Monaten.
Danach werden Asylbewerber den Unterbringungsbehörden, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, nach dem Königssteiner Schlüssel zugewiesen.