Unterbringung
Hinweis zur elektronischen Terminvereinbarung
Persönliche Vorsprachen können nur im Rahmen einer vorherigen Terminvergabe erfolgen. Bitte achten Sie bei der Buchung auf die korrekte Auswahl des Bereiches, für den Sie einen Termin buchen möchten. Falsch gebuchte Termine müssen durch das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration leider storniert werden. Sie werden darüber per Email informiert. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte den folgenden Link:
Unsere Leistungen im Überblick
Asylsuchende, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, wohnen in der Regel zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen, die von den Bundesländern organisiert und getragen werden.
Die Pflicht, in einer solchen Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, endet für Asylbewerber jedoch nach wenigen Monaten.
Danach werden Asylbewerber den Unterbringungsbehörden, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, nach dem Königssteiner Schlüssel zugewiesen.