Beauftragte Person für Medizinproduktesicherheit im Gesundheitsamt
Gemäß § 6 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) gibt es im Gesundheitsamt als medizinische Einrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitenden eine Beauftragte Person für Medizinproduktesicherheit (BfMPS).
Diese nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Entgegennahme der Meldungen zu Risiken von Medizinprodukten (mutmaßlich schwerwiegende Vorkommnisse durch Anwender im Gesundheitsamt und Sicherheitshinweise/korrektive Maßnahmen durch Hersteller)
- Koordination notwendiger korrektiver Maßnahmen, wie Produktrückrufe in enger Abstimmung mit Anwendern
- Kontaktperson zu Behörden, Herstellern und Vertreibern/Lieferanten
- Meldungen von mutmaßlich schwerwiegenden Vorkommnissen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Dokumentation aller Aktivitäten