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Info zur Altautoverordnung

Wann trifft die Alt-Autoverordnung für mich zu ?

    für alle PKW, die abgemeldet werden
    (Außerbetriebsetzung)

FOLGENDE NACHWEISE SIND ZU ERBRINGEN:

    den Verwertungsnachweis von einer autorisierten Annahmestelle oder einem autorisierten Demontagebetriebes oder
    eine Verbleibserklärung mit der Angabe des Verbleibs des Pkws wird durch den Halter oder Eigentümer mit einer formlosen Erklärung bei der Zulassungstelle abgegeben.

 

13.05.2015 
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