Karteikartenabschrift
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Sie enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen. Die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle benötigt eine Karteikartenabschrift, wenn
- Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen wollen
- Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen
- Sie Ihren Wohnsitz vom Landkreis Oder-Spree in einen anderen Kreis, eine andere kreisfreie Stadt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt haben
Die Karteikartenabschrift wird ausschließlich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesandt!
Beispiel
Ihr alter Papierführerschein wurde in Beeskow ausgestellt und soll im Rahmen des Pflichtumtausches erneuert werden. Da Sie mittlerweile in Frankfurt (Oder) leben, hat die Zuständigkeit der Führerscheinstelle des Landkreises Oder-Spree auf die Zuständigkeit der Behörde in Frankfurt (Oder) gewechselt. Diese benötigt für die Neuausstellung eines Führerscheins eine Karteikartenabschrift, die von Ihnen oder der anderen Fahrerlaubnisbehörde bei der Führerscheinstelle des Landkreises Oder-Spree anzufordern ist.
Anforderung einer Karteikartenabschrift
Die Anforderung der Karteikartenabschrift ist formlos per E-Mail an fuehrerscheinstelle@l-os.de oder per Post unter folgenden Angaben möglich:
- Angaben zur Person, auf welche der Führerschein ausgestellt ist (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Wohnanschrift)
- Führerscheinnummer, Ausstellungsdatum und Ausstellungsort (Beeskow, Eisenhüttenstadt oder Fürstenwalde)
- Adresse der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde Ihres derzeitigen Wohnsitzes)
- Gebühren: keine
- Rechtsgrundlage: § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden: Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörde