Was sind 06er Kennzeichen und wofür werden Sie verwendet?
Nach § 41 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, rote Kennzeichen zugeteilt werden.
Das rote Kennzeichen darf nur für folgende Fahrten gemäß § 2 Nummer 23-25 FZV verwendet werden:
- Prüfungsfahrten
- Probefahrt
- Überführungsfahrten
Überführungsfahrten nach § 41 Absatz 1 FZV sind auch notwendige Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer Prüfungs- Probe- oder Überführungsfahrt sowie notwendige Fahrten zum Zweck der Reparatur oder Wartung des betreffenden Fahrzeugs.
Wie erhalte ich ein 06er Kennzeichen?
Das Kennzeichen wird auf Antrag befristet zugeteilt. Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen, einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit KFZ-Bezug haben und den Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.
Rechtliche Hinweise: § 41 Fahrzeugzulassungsverordnung
Erforderliche Unterlagen:
- formloser Antrag postalisch oder per E-Mail an kfz-zulassungsstelle@l-os.de
- Kopie Personalausweis
- aktuelles, polizeiliches Führungszeugnis vom Antragsteller (Geschäftsführer bei juristischer Person oder Inhaber des Gewerbetriebes bei natürlichen Personen)
- Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeanmeldung
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (Hauptzollamt)
- aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft
- elektronische Versicherungsbestätigung für ein rotes Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
Ablauf
Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung und ggf. eine Unterlagennachforderung. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu drei Wochen. Die Zulassungsstelle vereinbart mit Ihnen einen Termin zur persönlichen Vorsprache zur Erteilung des roten Kennzeichens. Sollten Versagungsgründe bestehen erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Verlängerung rotes Fahrzeugscheinheft
Die Verlängerung muss zwingend vor Ablaufdatum erfolgen, hierfür ist keine Terminvereinbarung erforderlich, kommen Sie während der Sprechzeiten. Die roten Kennzeichen, das rote Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch sind stets zur Verlängerung vorzulegen.
Ablauf der Gültigkeit
Nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Widerruf sind das Fahrzeugscheinheft, das Nachweisheft sowie die Kennzeichen unverzüglich der Zulassungsbehörde zurückzugeben. Das rote Kennzeichenschild wird entsprechend entwertet (vergleiche § 41 Absatz 3 Satz 6 Nummer 1 FZV).
Neuerteilung nach Entziehung oder Abmeldung
Eine Neuerteilung kann erst nach erneuter Antragstellung sowie nach Abschluss der hierfür vorgesehenen Prüfung erfolgen. Eine Entscheidung hierüber ist am Tag der Außerbetriebsetzung des oben genannten roten Dauerkennzeichen nicht möglich.