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Die Straßenaufsicht kontrolliert regelmäßig die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Straßenraum der Kreisstraßen und führt Maßnahmen der Verkehrsicherung (Beschilderung, Absperrung, Beseitigung von Sturmschäden) eigenständig durch. Des Weiteren gehört zum Aufgabengebiet die Einweisung und Abnahme von Arbeiten Dritter im öffentlichen Straßenraum.

20.05.2015 
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