Der Fachberich Tierarzneimittelüberwachung kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen nach Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz und den entsprechenden Verordnungen.
Schwerpunkte:
- Kontrolle tierärztlicher Hausapotheken
- Risikoorientierte arzneimittelrechtliche Überwachung bei Haltern von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
- Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken
- Tierarzneimittelüberwachung von Personen, die TAM berufs- oder gewerbsmäßig bei Tieren anwenden, ohne Tierarzt oder Tierhalter zu sein
- Probennahmen nach Arzneimittelgesetz
Meldepflichten für Antibiotikaanwendungen in Mastbeständen:
- Information für Tierhalter: Neuregelung des Arzneimittelgesetzes
- Bestandsuntergrenzen für Meldepflichten gemäß Arzneimittelgesetz über Antibiotikaanwendungen sind gesetzlich geregelt!
Merkblätter/Formulare:
- Leitfaden zur oralen Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich
- Merkblatt für den Tierhalter zur Anwendung von oral anzuwendenden Fertigarzneimitteln - Anlage 1
- Merkblatt für den Tierhalter zur Anwendung von oral anzuwendenden Fertigarzneimitteln - Anlage 2
- Merkblatt: Nachweispflichten von Tierhaltern für Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren
- Information an den Tierhalter im Rahmen der Impfstoffanwendung
- Merkblatt: Anwendung von Klauenbädern