Inhalt

Aufgaben:

Der Fachberich Tierarzneimittelüberwachung kontrolliert die  Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen nach Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz und den entsprechenden Verordnungen.

Schwerpunkte:

  • Kontrolle tierärztlicher Hausapotheken
  • Risikoorientierte arzneimittelrechtliche Überwachung bei Haltern von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
  • Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken
  • Tierarzneimittelüberwachung von Personen, die TAM berufs- oder gewerbsmäßig bei Tieren anwenden, ohne Tierarzt oder Tierhalter zu sein
  • Probennahmen nach Arzneimittelgesetz

Meldepflichten für Antibiotikaanwendungen in Mastbeständen:

  •  Information für Tierhalter: Neuregelung des Arzneimittelgesetzes
  •  Bestandsuntergrenzen für Meldepflichten gemäß Arzneimittelgesetz über Antibiotikaanwendungen sind gesetzlich geregelt!

Merkblätter/Formulare:

  • Leitfaden zur oralen Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich
  • Merkblatt für den Tierhalter zur Anwendung von oral anzuwendenden Fertigarzneimitteln - Anlage 1
  • Merkblatt für den Tierhalter zur Anwendung von oral anzuwendenden Fertigarzneimitteln - Anlage 2
  • Merkblatt: Nachweispflichten von Tierhaltern für Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren
  • Information an den Tierhalter im Rahmen der Impfstoffanwendung
  • Merkblatt: Anwendung von Klauenbädern

 

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