Inhalt

Seit dem 27. Juli 2022 regelt die Verordnung der Europäischen Union mit der Nummer 2022/1280 die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen, nicht digitalen Führerscheine im Gebiet der Europäischen Union bei allen Personen, die dem Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes unterliegen, anerkannt. Die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung und eines internationalen Führerscheins darf nach Artikel 3 Absatz 2 nicht verlangt werden.

Sind Sie im Besitz eines digitalen ukrainischen Führerscheins oder sollte Ihr Führerschein verloren gegangen beziehungsweise gestohlen worden sein, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle. Diese erreichen Sie unter der E-Mailadresse fuehrerscheinstelle@l-os.de

Es wird im Rahmen einer Abfrage bei den ukrainischen Behörden geprüft, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Wenn dies bestätigt wird, erhalten Sie einen für die Dauer des Schutzstatus geltenden Führerschein ausgestellt. Dieser Führerschein wird innerhalb der Europäischen Union anerkannt (gültig höchstens bis zum 6. März 2025).

Für die Abfrage werden folgende Daten benötigt:

  • Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben)
  • Führerschein-Nummer
  • Geburtsdatum

Eine Suche auf der Grundlage des Familiennamens ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B und BE sind grundsätzlich keine vorherigen ärztlichen Untersuchungen erforderlich.

Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind ärztliche Untersuchungen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei der Führerscheinstelle.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr.

Untermenü