Das Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr bietet für den Bereich der Führerscheinstelle eine Online-Terminvereinbarung an. Termine sind ausschließlich über die entsprechende Internetseite zu buchen.
Für die prüfungsfreie Umschreibung eines ukrainischen Führerscheins nach dem § 31 in Verbindung mit der Anlage 11 der FEV buchen Sie bitte einen Termin nur unter der Kategorie: „Ausländische Fahrerlaubnisse“
Sollten bereits alle Termine vergeben sein, so versuchen Sie es bitte an den Folgetagen erneut. Die Freischaltung neuer Termine erfolgt jeweils zum Wochenbeginn.
Zu dem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- alle Ausweisdokumente (national und von der Ausländerbehörde)
- gültiger Führerschein - im Original
- ein aktuelles, biometrisches Passbild in Papierform
- gegebenenfalls einen Nachweis über die Namensänderung
Bitte beachten Sie, dass eine Umschreibung nur möglich ist, wenn der Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland vor der Gründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland erfolgte.
Des Weiteren beachten Sie bitte die Informationen aus dem Bundesgesetzblatt Nummer 236.
„Amtliche Anmerkung: Vor Ausstellung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE hat der Antragsteller seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachzuweisen.
Die ukrainische Klasse A1 entspricht der deutschen Klasse AM.
Wurden die ukrainischen Klassen C oder D ohne die Klasse B erteilt, ist für die Erteilung der Klasse B die theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Eine Erteilung der Klasse C oder D ohne vorherige Erteilung der Klasse B ist nicht vorgesehen.“