Brandschutzdienststelle des Landkreises Oder-Spree
Dienstleistungen gemäß Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG)
Stellungnahmen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der örtlich zuständigen Feuerwehr
- im Baugenehmigungsverfahren zu Brandschutzkonzepten gem. vfdb Richtlinie 01/01
- im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- im Rahmen des Störfall-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts
- gemäß § 34 BbgBKG in Verbindung mit der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV) zur Einrichtung von Brandsicherheitswachen in Versammlungsstätten bzw. bei Veranstaltungen auch temporärer Art
Die entsprechenden Dokumente zu den Dienstleistungen finden Sie hier: