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Brandschutzdienststelle des Landkreises Oder-Spree

Dienstleistungen gemäß Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG)

Stellungnahmen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der örtlich zuständigen Feuerwehr

  • im Baugenehmigungsverfahren zu Brandschutzkonzepten gem. vfdb Richtlinie 01/01
  • im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • im Rahmen des Störfall-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts
  • gemäß § 34 BbgBKG in Verbindung mit der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV) zur Einrichtung von Brandsicherheitswachen in Versammlungsstätten bzw. bei Veranstaltungen auch temporärer Art

Die entsprechenden Dokumente zu den Dienstleistungen finden Sie hier:

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