Zulassung eingeführtes Fahrzeug
Rechtliche Hinweise: §13 Fahrzeugzulassungsverordnung
Gebühren: ca 26,90 € bis ca. 60,00 €
Sie benötigen folgende Unterlagen bei einem eingeführten Neufahrzeug innerhalb der Europäischen Union:
COC-Dokument (Certificate of Conformity) im Original
Original Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es ein Neufahrzeug ist und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde) , gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer, Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte). Bei eingeführten Neufahrzeugen aus der EU muss vom Fahrzeughalter eine Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden. Bei der Zulassung auf Behinderte Menschen ist der Behindertenausweis und das Beiblatt vorzulegen.
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union:
Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder, original Kaufvertrag oder Rechnung. War das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis. Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO, gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer, Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte). Bei der Zulassung auf Behinderte Menschen ist der Behindertenausweis und das Beiblatt vorzulegen.
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Neufahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:
Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
Original Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft, Zolllunbedenklichkeitsbescheinigung im Original, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer, Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte). Bei der Zulassung auf Behinderte Menschen ist der Behindertenausweis und das Beiblatt vorzulegen.
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:
Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder,Original Kaufvertrag oder Rechnung
Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO, gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft, Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer, Vollmacht (Bei Beantragung durch Dritte). Bei der Zulassung auf Behinderte Menschen ist der Behindertenausweis und das Beiblatt vorzulegen.