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Beantragung von Fahrtkosten für Auszubildende

Beachten Sie: Anspruch besteht immer erst ab Antragseingang im Schulverwaltungsamt. Unterlagen können nachgereicht werden.

Auszubildende fügen bitte, sofern zutreffend, folgende Unterlagen bei:

  • eine Kopie des Ausbildungsvertrages und der letzten Lohnbescheinigung (voller Monat)
  • Kopie des Bescheides über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Kopie des Bescheides über die Gewährung von Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
  • Kopie des Bescheides über die Gewährung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
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