Sperrflächen
Sperrflächen (SF) sind nicht beantragungsfähige Flächen innerhalb von Feldblöcken:
- Gräben
- Seen
- Teiche (außer Förderung im Rahmen KULAP)
- Sölle und Tümpel > 2.000 m²
- Steinbrüche
- Tagebaue / Gruben
- Geröllflächen
- Hochspannungsmasten
- Fernseh- / Funktürme
- Windräder
- Technische Einrichtungen (Gassonden, Bohrtürme, Trafo, ...)
- Wasserbehälter
- Kläranlagen
- sonstige bauliche Anlagen
- befestigte Futtermieten
- Wald
- Obst- und Gemüsegärten
- Baumgruppen
- Feldgehölze > 2.000 m²
- Böschungen
- sonstige nicht landwirtschaftlich nutzbare Flächen
- Moore
- Betonmast / Stahlskelettmast