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Der Landkreis Oder-Spree fördertPersonalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit aus Mitteln des Landkreises und aus Mitteln des Landes Brandenburg.

Rechtsgrundlage:
Richtline zur Personalkostenförderung des Landkreis Oder-Spree über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit vom 20.06.2012 gültig ab 01.01.2013

Grundlage für eine Förderung ist eine mit den Kommunen abgestimmte und vom Kreisausschuss beschlossene Personalstellenplanung. Die Vergabe für den Zeitraum 2018 - 2020 erfolgte am 15.11.2017 durch den Kreisausschuss.

Der Sachberichtsbogen 2018 ist nun verfügbar. Die Frist zur Eingabe der Daten wird auf den 30.09.2019 verlängert.

Die erzeugten Berichtsbögen müssen diesmal NICHT an das LOS Jugendamt geschickt werden. Eine Auswertung erfolgt im Landesjugendamt.

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