Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Beschäftigung als Beamter bei einem deutschem Dienstherrn
Wenn Sie Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Zu den Dienstherren können zum Beispiel gehören:
- der Bund
- die Bundesländer
- Gemeinden
Die Aufenthaltserlaubnis bietet sich für Sie vor allem an, wenn
- Sie Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sind und in das Beamtenverhältnis berufen wurden oder
- im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich arbeiten.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für die Dauer von 3 Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.
Nach Ablauf der 3 Jahre haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Ihr Dienstherr, der Sie nach Deutschland holen möchte, kann mit Ihrer Vollmacht bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem Ihre Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.
Verfahrensablauf
Zuständig im Land Brandenburg: die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Ansprechpunkt
Zuständig im Land Brandenburg: die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine importierte Leistungsbeschreibung aus dem Verwaltungsportal des Landes Brandenburg, auf deren Inhalt wir keinen redaktionellen Einfluss haben.