Umschreibung eines Fahrzeuges
Eine Umschreibung wird erforderlich beim Erwerb eines Kraftfahrzeuges und beim Wechsel des Wohnsitz aus einen anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Oder-Spree.
Die Kennzeichen BSK, EH, FW und LOS gehören zum Landkreis Oder-Spree.
Rechtliche Hinweise: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Erforderliche Unterlagen:
- der zum Kraftfahrzeug gehörende Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
- der zum Kraftfahrzeug gehörende Fahrzeugschein (ZB I)
- eine siebenstellige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung
- gültige Hauptuntersuchung im Original wenn kein gültiges Datum aud dem Fahrzeugschein (ZB I) steht, dass durch die Zulassungsbehörde ausgestellt wurde
- bei der Zulassung auf behinderten Menschen ist der Behindertenausweis und das Beiblatt vorzulegen
- bisherige Kennzeichenschild(er), wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Verzollungsnachweis für Fahrzeuge aus einem Land das nicht der europäischen Gemeinschaft oder des europäischen Wirtschaftsraumes angehören
Gebühren: 18,50 Euro bis circa 34,00 Euro
Formulare: