Heilpraktikerüberprüfung
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) die uneingeschränkte und beschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung für das gesamte Land Brandenburg durch.
Zuständig für die Antragstellung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist das Gesundheitsamt, in deren Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Sinne des Melderechtes hat.
Heilpraktikerzulassung
- Heilpraktiker beziehungsweise Heilpraktikerin
- Heilpraktiker beziehungsweise Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktiker beziehungsweise Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- Heilpraktiker beziehungsweise Heilpraktikerin, Antrag nach Aktenlage
Termine
- Anmeldungszeitraum vom 1. Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres für die Prüfung im März
- Anmeldungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres für die Prüfung im Oktober
Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:
- am dritten Mittwoch im März
- am zweiten Mittwoch im Oktober
Erforderliche Unterlagen
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
- sich einer Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam unterziehen
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Wohnort, zuständigen Gesundheitsamt im Land Brandenburg. Ihr persönliches Erscheinen bei der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei Vorliegen eines Reisepasses, ist eine aktuelle Meldebescheinigung zwingend erforderlich. - ein tabellarischer Lebenslauf
- ein amtliches Führungszeugnis der Belegart OB (Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Absatz 5 Satz 1 BZRG)
Ausstellungsdatum: nicht früher als 1 Monat vor Antragsstellung - eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte die für die Berufsausübung als Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
Ausstellungsdatum: nicht früher als 1 Monat vor Antragsstellung - ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule (das heißt die achte Schulklasse) abgeschlossen hat
Gebühren
Durch die Landeshauptstadt Potsdam, beziehungsweise durch das Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree wird nach §§ 1, 2 Absatz 1 Nummer 1 sowie 13 des Gebührengesetzes Brandenburg (GebGBbg) vom 7. Juli 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt I/09, Nummer 11, Seite 246) in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (GebOMGS) vom 19. April 2017 (Gesetz- und Verordnungsblatt II/17, Nummer 23) in der jeweils gültigen Fassung eine Überprüfungsgebühr, beziehungsweise Verwaltungsgebühr erhoben.
Die Überprüfungsgebühren betragen somit:
- für die schriftliche Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung insgesamt: 554,00 €
- für die mündlich-praktische Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung: 487,00 €
- für die Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde: 189,00 €
Bei einem fristgerechten Rücktritt beziehungsweise einer Antragsrücknahme bis 14 Kalendertage vor dem Überprüfungstermin wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 94,50 € erhoben. Im Übrigen erfolgt die Rückerstattung der jeweiligen Überprüfungsgebühr.